Deutscher Pflegerat

Gespräch im Bundeskanzleramt

 

Berlin (29. Mai 2013) – Am vergangenen Dienstag haben Frau Irene Maier (Vorstandsvorsitzende des Verbands der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V., VPU), Herr Torsten Rantzsch (Vorstand VPU) und Herr Andreas Westerfellhaus (Präsident Deutscher Pflegerat e.V., Berlin) einen Gesprächstermin im Bundeskanzleramt wahrgenommen. Die Vertreter von Seiten des Bundeskanzleramtes waren Frau Dr. Sonja Optendrenk (Ministerialrätin, Leiterin des Referates Gesundheitspolitik) und Herr André Klein-Wiele (Gesundheitspolitik).

 

Hintergrund und Anlass des Treffens im Vorfeld der Bundestagswahl am 22. September 2013 war der Meinungsaustausch zu gesundheits- und pflegepolitischen Themen, sowie die Verdeutlichung der Themenschwerpunkte von Seiten der Pflege in Deutschland.

„Wir haben ein sehr offenes und konstruktives Gespräch und eine angeregte Diskussion geführt“, rekapitulieren Andreas Westerfellhaus, Irene Maier und Torsten Rantzsch zufrieden. Die gesellschaftspolitische extrem hohe Relevanz und damit ein deutliches Signal an die Kanzlerin, für die Pflege ein ganzheitliches Strukturkonzept aufzubauen, konnte platziert werden. „Pflege ist ein Thema, welches sich unweigerlich für alle Menschen von der Geburt bis zum Tod hin erstreckt“, so Westerfellhaus, um die Dimension anschaulich zu beschreiben. Irene Maier, Vorstandvorsitzende des VPU und Pflegedirektorin des Universitätsklinikums Essen, hebt im Namen der Vertreter der Pflege hervor, dass es immens wichtig ist vor Beginn des Wahlkampfes an die Bundesregierung zu appellieren, um ggf. entscheidende Impulse für das Wahlprogramm und für notwendige Rahmenbedingungen in der Pflege zu setzen, um die Profession Pflege zu stärken.

Dabei konnten die Vertreter des VPU und DPR-Präsident Westerfellhaus konkret aufzeigen, dass ihr Anliegen sowohl für die Pflegenden als auch für die Patienten in Gänze gleichrangig ist – sowohl die Sicherstellung einer definierten Pflegequalität als auch motivierte, zufriedene Pflegekräfte dürfen kein Zufallsprodukt sein, sondern das Ergebnis professioneller Struktur und Reform.

Bezüglich konzeptioneller Notwendigkeiten wurden über den DPR und den VPU folgende Themen fokussiert und gemeinsam diskutiert:

 

  • Präventionsgesetz auf Bundesebene. Gesundheitsförderung und Prävention sollen Gesundheit stärken und Krankheit vermeiden. Dadurch ergibt sich für den Einzelnen, aber auch volkswirtschaftlich ein Nutzen. Außerdem würde gesundheitliche Ungleichheit infolge sozialer Unterschiede verringert.

 

  • Gesundheit & Soziales. Es wird gefordert, die Zusammenhänge von Gesundheit und Sozialem in den Blick zu nehmen und entsprechende Leistungen in den Katalog der GKV aufzunehmen. Gesundheitsrisiken, Vernachlässigung und physische Gewalt in Familien, sowie geriatrische und psychiatrische Erkrankungen nehmen rapide zu. Die Schere zwischen arm und reich wird immer weiter. Das deutsche Gesundheitssystem berücksichtigt diese sozialen Aspekte bisher nicht.

 

  • Inhaltliche Abstimmung der Sozialgesetzbücher. Damit werden durch Zusammenführung gesetzlicher Regelungen die bestehenden Schnittstellen zwischen den sozialrechtlichen Regelungen effektiver als bisher überwunden. Die in der Praxis bestehenden Versorgungsdefizite an diesen Schnittstellen werden wirksam abgebaut.

 

  • Ausweitung der Finanzierung von Pflegeforschung und pflegebezogener Versorgungsforschung mit öffentlichen Mitteln. Dazu ist es erforderlich, spezifische Förderprogramme zu schaffen, die auch zur Entwicklung des pflegewissenschaftlichen Nachwuchses beitragen.

 

  • Grundlegende Reform der Pflegeausbildung mit vertikaler und horizontaler Durchlässigkeit sowie einer Zusammenführung der Pflegeberufe. Dadurch ist eine deutliche Aufwertung des Berufsfeldes Pflege zu erreichen.

 

  • Akademische Ausbildung. Es werden primärqualifizierende Studiengänge in der Pflege gefordert. Diese Forderung leitet sich von veränderten und komplexeren Erfordernissen der Klienten ab. Die Weiterbildungen in Pflege sind in diesem Zusammenhang neu zu regeln.

 

  • Berufsgesetz. Es wird ein Pflegeberufsgesetz gefordert, in dem vorbehaltene Aufgabenbereiche für die professionelle Pflege festgeschrieben werden. Dies bildet die Grundlage für die interdisziplinäre Kooperation und zur Sicherung der Qualität. Zudem wird damit eine Attraktivitätssteigerung des Berufes in der Gesellschaft erreicht.

 

Vom Grundsatz her wird dieser gesamte Themenkomplex von Seiten des Bundeskanzleramtes – vertreten durch Frau Dr. Optendrenk und Herrn Klein-Wiele – analog bewertet. Welche konkreten Auswirkungen diese Diskussionsergebnisse auf das Wahlprogramm der Bundesregierung haben könnten wird intern in weiteren Gesprächen eruiert, so Optendrenk.

Abschließend ist man ist sich jedoch einig: Es soll nicht bei diesem Einzeltermin bleiben. Es wird mit diesem Teilnehmerkreis definitiv einen Folgetermin geben, um die notwendigen Maßnahmen für die Pflege im gesellschaftspolitischen und gesundheitspolitischen Kontext zu vertiefen und zu konkretisieren.

 


 

Quelle: Deutscher Pflegerat, 29.05.2013 (tB).

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