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Deutscher Pflegerat stellt Grundsatzpapier zur Diskussion Sterbehilfe vor
Die Perspektive Pflegender muss bei jedweder gesetzlichen Regelung zur Sterbehilfe berücksichtigt werden
Berlin (10. September 2015) – „Die Perspektive Pflegender muss bei jedweder gesetzlichen Regelung zur Sterbehilfe berücksichtigt werden“, betonte Franz Wagner, Vize-Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR), heute in Berlin. Wagner stellte das Grundsatzpapier des DPR zur Diskussion um eine Gesetzesänderung zum Assistierten Suizid (Beihilfe zur Selbsttötung) und zur Tötung auf Verlangen vor.
Beruflich Pflegende sind häufig mit dem erklärten Todeswunsch oder dem Ansinnen nach einer Hilfestellung bei der Selbsttötung konfrontiert. Abhängig von ihrem jeweiligen Tätigkeitsfeld sind die beruflich Pflegenden auf diese existenziellen Anfragen von Patienten, Bewohnern, Betreuten oder deren Angehörigen nur unzureichend vorbereitet. Sie bleiben häufig in einem ethischen Dilemma, wenn sie mit dem Ansinnen eines assistierten Suizids konfrontiert werden. Denn verpflichtet sind sie, ihr Hauptaugenmerk auf die Genesung, die Linderung und eine würdige Sterbebegleitung zu richten, macht der Deutsche Pflegerat in seinem jetzt veröffentlichten Grundsatzpapier deutlich.
Notwendige Konsequenzen und Verbesserungsmaßnahmen sieht der DPR im Ausbau der Präventions- und Behandlungsstrategien. Da Pflegende Kontakte zu vielen Risikogruppen wie Hochbetagten, sozial isolierten Menschen oder zu chronisch Kranken verfügen, sind sie in entsprechende Präventionsprogramme einzubeziehen, führt das DPR-Grundsatzpapier weiter aus. Darüber hinaus gelte es die stationäre und ambulante Palliativ-Versorgung bundesweit anzubieten sowie auf eine verstärkte Aus,- Fort- und Weiterbildung von Ärzten und Pflegenden für eine den Patientenwillen beherzigende Medizin und Pflege zu setzen.
Deutlich gemacht werden müsse, dass eine das Leiden lindernde menschenwürdige Behandlung und Pflege vielfach eine hinreichende Antwort auf schwerstes Leid und Autonomieverlust sein kann, zeigt sich der Deutsche Pflegerat überzeugt. Hier gelte es aufzuklären und an vielen Beispielen zu zeigen, wie kompetente palliative Versorgung, empathische Betreuung und soziale Integration ein Leben und Sterben in Würde ermögliche.
Benötigt werde jedoch auch eine Kommunikationskultur, im Rahmen deren man offen über Suizidwünsche von Patienten und Bewohnern sprechen könne, weist der Deutsche Pflegerat in seinem Grundsatzpapier hin. Gefordert seien zudem auch die Arbeitgeber, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf existentielle Fragestellungen vorzubereiten und ihnen eine erfahrbare Unterstützung anzubieten.
Quelle: Deutscher Pflegerat (DPR), 10.09.2015 (tB).