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DGfN fordert Dialyseregister

  • Stellungnahme zum Beitrag „Nach Transplantationsskandal neue Systemlücke aufgetaucht“ in der Sendung "Fakt", die am 12. April 2016 in der ARD ausgestrahlt wurde

Heidelberg (15. April 2016) – Am 12.04. berichtete die ARD TV-Sendung „Fakt“ über eine „Lücke im Gesundheitssystem“ [1]. Im Begleittext zur Sendung auf der Website des mdr ist nachzulesen: „ Zwei in Nordrhein-Westfalen tätige Ärzte werden beschuldigt, aus persönlichem Profitstreben über Jahre Dialysepatienten nicht zur Transplantation angemeldet zu haben. Dies haben mehrere Patienten bei der Staatsanwaltschaft Dortmund zur Anzeige gebracht.“ [1]. Sollten diese Anschuldigungen zutreffen, handelt es sich um ein skandalöses Fehlverhalten, das die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) aufs Schärfste verurteilt. Denn mit dem Versäumnis, die Patienten zur Transplantation zu melden, wäre ihnen die Form der Nierenersatztherapie verwehrt worden, die für viele Patienten gerade im Hinblick auf die Lebensqualität die bei weitem beste darstellt. Darüber hinaus hätte eine unentschuldbare Entmündigung der Patienten stattgefunden.

Nicht jeder Dialysepatient ist für eine Transplantation geeignet, es gibt verschiedene medizinische Gründe, die dagegen sprechen (z.B. bei Patienten mit Krebserkrankungen, Infektionskrankheiten oder Gefäßproblemen). Bei Vorliegen solcher Kontraindikationen kann ein Patient nicht zur Transplantation gemeldet werden. Einige Patienten lehnen auch eine Transplantation aus persönlichen Gründen ab. Grundsätzlich hat aber jeder dialysepflichtige Patient einen rechtlichen Anspruch darauf, für ein Spenderorgan gelistet zu werden. Es entspricht dem nephrologischen Behandlungsstandard, dass jeder Patient vor Eintritt in die Dialysepflichtigkeit vom Nephrologen über die verschiedenen Formen der Nierenersatztherapie, d.h. Hämodialyse, Peritonealdialyse und Transplantation, aufgeklärt wird. Dieses Gespräch wird dokumentiert und mögliche medizinische Kontraindikationen und der Patientenwille werden festgehalten. Die DGfN und ihre Partnerorganisationen, der Bundesverband Niere e.V. und die Deutsche Nierenstiftung, stellen umfassendes Informationsmaterial bereit, das das Aufklärungsgespräch flankieren kann (z.B. Filme zu den verschiedenen Nierenersatzverfahren auf www.dgfn.eu ).

Es ist ein besonderes Anliegen der DGfN, die Transplantation zu stärken und durch verschiedene Maßnahmen die derzeit langen Wartezeiten für ein Organ zu verkürzen. Dafür wurde zusammen mit dem Patientenverband, dem Fachpflegeverband und den Dialyseanbietern die „Initiative NTX“ gegründet, die ihren 5-Punkte-Maßnahmenkatalog bereits dem Bundesgesundheitsminister vorgestellt hat. Mit umso größerem Bedauern nimmt die DGfN daher diesen Einzelfallbericht zur Kenntnis, der das Ansehen der gesamten Nephrologie beschädigt.
Im Beitrag wurde u.a. der Ruf nach Kontrolle laut: „Hier zeigt sich offenbar eine Lücke im Gesundheitssystem. Denn niemand der Befragten der wichtigen Institutionen des Gesundheitssystems konnte gegenüber FAKT angeben, wo im System ein derartiges Verhalten durch Dialyseärzte auffallen könnte.“ [1]

Eine Möglichkeit, solche Auffälligkeiten zu erfassen, ist die Etablierung eines deutschlandweiten Dialyseregisters. Bis 2006 gab es ein Register, das aus Kostengründen eingestellt wurde. Die DGfN fordert seitdem eine Neuauflage, um die Entwicklung des Krankenstands, der Neuerkrankungsrate, der Verfahrenswahl sowie anderer wesentlicher Begleitparameter wissenschaftlich auswerten zu können. Ein solches Register könnte auch abfragen, ob Patienten zur Transplantation gemeldet sind oder nicht. Eine unterdurchschnittliche Melderate kann verschiedenste Gründe haben – eine im Durchschnitt ältere Patientenpopulation oder viele Patienten, die einer Religion angehören, die eine Transplantation ablehnt – und muss nicht automatisch ein Fehlverhalten der Ärzte bedeuten, aber zumindest könnte in solchen Fällen nachgefragt werden.

Die DGfN wehrt sich dagegen, Nephrologen unter Generalverdacht zu stellen und steht für Transparenz und Qualitätssicherung. Sie unterstreicht erneut die Forderung nach einem Dialyseregister, das sie u.a. bereits 2010 in einem Beitrag der Sendung „Fakt“ gefordert hat.


Anmerkung


Weitere Informationen


Quelle: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e.V. (DGfN) , 15.04.2016 (tB).

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