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DGPPN_logoNeues Psychiatrie-Entgeltsystem (PEPP)

Grundlegende Kurskorrektur notwendig  

 

Berlin (5. Mai 2014) – Das neue pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) bedarf dringender Anpassungen. Nur so lässt sich Schaden für die Patienten abwenden. Die von den Regierungsfraktionen angekündigte Verlängerung der Optionsphase ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Doch muss die gewonnene Zeit für grundlegende Kurskorrekturen genutzt werden. Mit einem gemeinsamen Schreiben, machen 18 Fachverbände und -gesellschaften Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe auf die zentralen Punkte aufmerksam. 

 

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat für kommenden Mittwoch eine Expertenanhörung zum neuen Entgeltsystem anberaumt. Diese ist längst überfällig. Viel zu lange blieben die Bedenken der Experten der psychischen Gesundheit auf politischer Ebene ungehört. PEPP steht bei Patienten, Angehörigen, Ärzten und Pflegekräften bereits seit vielen Monaten in der Kritik. Die von den Vorständen der Regierungsfraktionen auf ihrer Klausurtagung in Königswinter beschlossene Verlängerung der Optionsphase bis Ende 2016 nimmt nun den Krankhäusern zumindest den akuten Umsetzungsdruck. 

 

Doch PEPP bedarf grundlegender Korrekturen, da das neue Entgeltsystem erheblichen Schaden in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen verursachen kann. Deshalb hat sich die DGPPN gemeinsam mit 17 weiteren Fachgesellschaften und -verbänden mit einem Brief direkt an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe gewandt und auf die zentralen Punkte aufmerksam gemacht, die es bei der Weiterentwicklung zu berücksichtigen gilt. DGPPN-Präsident Professor Wolfgang Maier hält fest: „Wer aufgrund einer akuten und schweren psychischen Erkrankung auf eine Behandlung im Krankenhaus angewiesen ist, darf durch das neue Entgeltsystem nicht benachteiligt werden. Dem Gesundheitsausschuss bietet sich nun die Chance zu einer grundlegenden Kurskorrektur. Dabei muss es zum Beispiel darum gehen, die regionale Akut- und Notfallversorgung sicherzustellen, die Personalbemessung an den Kliniken an den Leitlinien auszurichten oder sektorenübergreifende Behandlungsformen wie Home-Treatement zu berücksichtigen.“

 

Um ein transparentes und leistungsgerechtes Vergütungssystem zu entwickeln, das auf breite Akzeptanz stößt, fordern die beteiligten Fachgesellschaften und -verbände die Einrichtung einer unabhängigen Expertenkommission. Diese soll den Entwicklungsprozess auf der Ebene der Politik und der Selbstverwaltung beratend begleiten.

 

Zentrale Punkte bei der Korrektur und Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP)  

  1. Es bedarf einer fachlich begründeten, bürokratiearmen Leistungserfassung und Kalkulation.
  2. Die regionale Akut- und Notfallversorgung (Pflichtversorgung) muss angemessen als definierte Leistung gewichtet und vergütet werden, um auch künftig akut und schwer Erkrankte sofort und ohne Wartezeiten versorgen zu können.
  3. Auch nach dem Wegfall der PsychPV muss die erforderliche Strukturqualität umfassend in allen Fachgebieten sichergestellt und ausreichend finanziert werden. Notwendig ist eine an den Leitlinien ausgerichtete Personalbemessung, die mindestens auf dem 100%-Erfüllungsgrad der PsychPV aufsetzt. Die Finanzierung des wissenschaftlichen Fortschrittes in den Behandlungsmöglichkeiten, v. a. im Bereich der evidenzbasierten Psychotherapie und der evidenzbasierten psychosozialen Interventionen, die in der vor mehr als 20 Jahren verabschiedeten PsychPV noch nicht berücksichtigt waren, muss hinzukommen.
  4. Bei Mehrleistungen, die durch erhöhte Morbidität und Umsetzung des Krankenhausplans entstanden sind, müssen Regelungen für einen sachgerechten Mittelzufluss in das Gesamtsystem erarbeitet werden.
  5. Es bedarf rechtlicher Rahmensetzungen und adäquater Vergütungsregelungen für „neue“ und z. B. sektorübergreifende Behandlungsformen wie Home-Treatment durch das Krankenhaus, auch außerhalb von Modellvorhaben.
  6. Die Auswirkungen des pauschalierenden Entgeltsystems auf die Verteilungsgerechtigkeit zwischen einerseits Elektivversorgung und andererseits regionaler Pflichtversorgung aller Patienten muss transparent gemacht werden. Es müssen geeignete Methoden entwickelt werden, um Fehlallokationen zu vermeiden. 

  


 

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) , 05.05.2014 (tB).

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