HAUPTMENÜ
AWARDS
Münchener Kardiologe erhält den diesjährigen Präventionspreis der DGIM: Bei wem…
AUSSCHREIBUNG: OTSUKA TEAM AWARD PSYCHIATRY+ 2020
Jetzt um den bytes4diabetes-Award 2021 bewerben
Bayer verleiht PHILOS-Preis an Wegbegleiter von Menschen mit Hämophilie
bytes4diabetes-Awards 2020 gehen an vier innovative Digital-Projekte
VERANSTALTUNGEN
Online-Experten-Talk „Die ersten 1.000 Tage – Basis für ein gesundes…
Deutscher Pflegetag und Zukunftsforum Geburtshilfe am 11.-12. November 2020
Virtueller DIVI-Kongress ist ein Novum für 6.000 Teilnehmer
DOC-CHECK LOGIN
Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) mit gemischten Gefühlen
"Präventionsgesetz droht Krankheitsfrüherkennung zu schwächen"
Berlin (6. März 2008) – Das geplante Präventionsgesetz sieht der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) mit gemischten Gefühlen. Er fürchtet, dass die gesetzlichen Krankenkassen durch das geplante Gesetz zur Vernachlässigung ihrer Kernaufgaben in der Krankheitsvorbeugung gezwungen sein könnten. Schon heute steckten die Krankenkassen mit 232 Millionen Euro mehr Geld in Programme zur Verhaltensänderung, als sie für labordiagnostische Früherkennungsuntersuchungen ausgeben, schätzte der Vorsitzende des Verbands der Diagnostica-Industrie (VDGH), Dr. Jürgen Schulze, am 6. März 2008 in Berlin.
Schulze forderte daher die Politik auf, der Früherkennung von Krankheiten, der so genannten Sekundärprävention, den gleichen Rang einzuräumen, wie der Primärprävention, die auf Verhaltensänderung der Bürger setzt. Bisher jedoch dominierten diese Programme, die Bewegung, Sport und gesunde Lebensweise fördern, in den verschiedenen Entwürfen für ein Präventionsgesetz. Die Krankheitsfrüherkennung, das klassische Tätigkeitsfeld der Krankenversicherung, werde nur am Rande erwähnt. Schulze fürchtet, dass dies tendenziell zu einer Verlagerung der Präventionsaufwendungen in Bereiche führt, die nicht zu den traditionellen Aufgaben der Krankenkassen zählen. "Das Präventionsgesetz darf die klassischen Aufgabenfelder der GKV jedoch nicht schwächen." Gerade die Früherkennungsuntersuchungen hätten den Beweis, Kosten durch vermiedene Behandlungen zu sparen, längst erbracht. Solche Erfolge seien bei Verhaltensprogrammen nur schwer nachweisbar. Der VDGH-Vorsitzende sah zwei Ansätze, um dieses Sparpotenzial noch besser zu erschließen. Die gemeinsame Selbstverwaltung müsse verpflichtet werden, die bestehenden Krankheitsfrüherkennungs-Programme regelmäßig darauf hin zu prüfen, ob sie noch dem aktuellen medizinischen Stand entsprechen und neue, als sinnvoll erkannte Tests rasch aufzunehmen. Außerdem müsse dafür gesorgt werden, dass diese Programme von den Krankenversicherten besser als in der Vergangenheit genutzt werden. Bisher nehme nur eine Minderheit der Anspruchsberechtigten die Früherkennungsprogramme der Gesetzlichen Krankenversicherung überhaupt wahr. Der VDGH sei bereit, durch Aufklärung gemeinsam mit den Krankenkassen dazu beizutragen, dass sich dies ändert.
Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) vertritt als Wirtschaftsverband die Interessen von ca. 90 Unternehmen. Sie stellen zur Diagnose menschlicher Krankheiten entsprechende Untersuchungssysteme und Reagenzien her. Die Unternehmen erwirtschaften in Deutschland einen Umsatz von rund 2,1 Milliarden Euro.
Quelle: Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH), 17.03.2008 (tB).