Diakonie Deutschland setzt sich für ein generelles Verbot der organisierten Sterbehilfe ein

Keinen Tod auf Rezept!

 

Berlin (12. November 2014) – Die Selbsttötung des ehemaligen MDR-Intendanten Udo Reiter und der ärztlich begleitete Suizid der unheilbar erkrankten 29-jährigen Brittany Maynard in den USA haben in Deutschland die Diskussion über den assistierten Suizid angefacht. Im kommenden Jahr will der Bundestag eine gesetzliche Neuregelung für die Beihilfe zur Selbsttötung verabschieden. Nach geltendem Recht ist in Deutschland aktive Sterbehilfe, insbesondere die Tötung auf Verlagen, verboten. Nicht strafbar ist – bislang – die Beihilfe zum Suizid, auch in ihrer gewerblichen, gewinnorientierten sowie generell in organisierter Form.

Die Diakonie setzt sich für ein generelles Verbot organisierter Sterbehilfe ein. Ebenso plädiert sie für die Beibehaltung des Verbots einer ärztlichen Mitwirkung am Suizid und für die Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung. "Die meisten Menschen wollen zu Hause im Kreis von vertrauten Menschen sterben. Aber in der Realität sterben 90 Prozent der Menschen in Krankenhäusern oder stationären Pflegeeinrichtungen. Deshalb setzt sich die Diakonie dafür ein, dass jeder Mensch in der Sterbephase die erforderliche hospizliche Begleitung und palliative Versorgung erhält. Unabhängig von dem Ort, an dem er stirbt", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie anlässlich der morgigen Bundestagsdebatte. "Wir müssen zuerst der Angst vor einem Tod in Einsamkeit und Abhängigkeit, vor Schmerzen und Kontrollverlust am Lebensende mit einer hospizlich-palliativen Versorgung und Begleitung begegnen, welche die Würde der Sterbenden achtet."

Die Diakonie fordert eine flächendeckende ambulante und stationäre palliative Versorgung: "Wir alle brauchen in der Sterbephase Schutz, Begleitung und Unterstützung. Dies ist nicht allein eine Aufgabe der Familie, von Angehörigen und Freunden. Hier ist die Gesellschaft insgesamt gefordert. Wer die Würde des Menschen schützen will, muss das Leben schützen", bekräftigt Lilie. Neben den ambulanten Diensten müssten auch die Institutionen, in denen Menschen sterben, in der Lage sein, in der letzten Lebensphase eine würdevolle und individuelle Begleitung anbieten zu können.

Mit Blick auf die etwa eine Million Menschen, die in Deutschland in stationären Altenpflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten arbeiten, fordert die Diakonie darüber hinaus, dass die Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen im Rahmen eines Therapieabbruchs oder -verzichts sowie die palliative Sedierung als Hilfe beim Sterben ausschließlich Aufgaben der Ärzte bleiben und nicht Pflegekräften übertragen werden können.

"Die letzte Wegstrecke im Leben eines jeden Menschen verdient besondere Aufmerksamkeit. Immer wenn ein Mensch in der Sterbephase eine intensive palliative Versorgung benötigt, muss diese im Hospiz, Zuhause oder in der Pflegeeinrichtung vorbehaltlos ermöglicht werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen würdevoll sterben und Angehörige und Pflegekräfte sterbende Menschen mit Zeit und Kompetenz begleiten können. Dies gehört zum Grundverständnis des christlichen Glaubens", betont Lilie.

Rund 3.000 diakonische ambulante und stationäre Einrichtungen der Altenhilfe und Pflege wie auch der Hospiz- und Palliativversorgung sorgen mit hauptberuflichen und freiwillig Engagierten um die besonderen Bedürfnisse hochbetagter, kranker und sterbender Menschen in ihrer letzten Lebensphase.

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Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband ist der Dachverband der Diakonischen Werke der evangelischen Landes- und Freikirchen sowie der Fachverbände der verschiedensten Arbeitsfelder. Zur Diakonie gehören etwa 28.100 stationäre und ambulante Dienste wie Pflegeheime, Krankenhäuser, Kitas, Beratungsstellen und Sozialstationen mit 450.000 Mitarbeitenden und etwa 700.000 freiwillig Engagierten.

Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband ist wie Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst Teil des neuen Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung

 


Quelle: Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband, 12.11.2014 (tB).

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