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Diakonie fordert Information und Beratung bereits vor der Pränataldiagnostik
Berlin (16. März 2009) – „Die Diakonie begrüßt alle Bemühungen, schwangeren Frauen und ihren Partnern die Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen, die sie im Zusammenhang mit einer vorgeburtlichen Untersuchung brauchen“, erklärt Diakonie- Präsident Klaus-Dieter Kottnik zur aktuellen Debatte um eine Gesetzesänderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.
Dazu gehöre die in den Gesetzesentwürfen geforderte Pflicht der Ärztinnen und Ärzte, schwangere Frauen nach einem auffälligen Untersuchungsbefund umfassend medizinisch zu beraten. Ausdrücklich begrüßt wird, dass die Ärzte verpflichtet werden sollen, schwangere Frauen über ihren Beratungsanspruch zu informieren und sie an Beratungsstellen zu vermitteln.
Die Gesetzentwürfe sehen auch eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen vor einer medizinischen Indikation zum Schwangerschaftsabbruch vor. „Ich befürworte diese Bedenkzeit. Sie kann die werdenden Eltern entlasten und gibt ihnen Raum und Zeit, um die Nachricht über einen auffälligen Befund zu begreifen und zu bewältigen. Dafür ist einfühlsame und kundige Begleitung und Unterstützung nötig“, betont Kottnik. Beratungsstellen könnten ein „neutraler Ort“ außerhalb des medizinischen Bereichs sein, an dem sie bei der Suche nach einer tragfähigen und verantwortbaren Entscheidung unterstützt werden.
Pränataldiagnostik ist ein Regelangebot der Schwangerenvorsorge. „Angesichts der Diskrepanz zwischen dem, was diagnostisch erkannt werden kann und den sehr begrenzten Therapiemöglichkeiten, ist bereits die Zeit vor der Untersuchung immens wichtig. Frauen und ihre Partner müssen umfassend über die Risiken und die Aussagekraft der Untersuchung sowie die möglichen Konsequenzen bei einem auffälligen Befund informiert und beraten werden. Sie müssen für sich in Ruhe klären können, ob und welche Diagnostik sie in Anspruch nehmen wollen“, hebt Kottnik hervor.
Die Konzentration der Gesetzentwürfe auf den Zeitpunkt nach einem Befund und vor der medizinischen Indikation dürfe nicht dazu führen, dass die „Einstiegssituation“ in die vorgeburtliche Diagnostik aus dem Blick gerät.
Daher seien zusätzlich zu einer Gesetzesänderung auch weitere Bemühungen des Gesetzgebers um eine Verbesserung der Information und Beratung der schwangeren Frauen und ihrer Partner nötig. Dazu lägen den Abgeordneten sinnvolle Vorschläge in den Anträgen vor.
Unabhängig von allen Verfahrensregelungen müsse Menschen mit Behinderungen zu jedem Zeitpunkt ihres Lebens die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen ermöglicht werden. Dazu gehöre der Zugang zu Frühförderung, gemeinsame Kinderbetreuung, integrative schulische und berufliche Ausbildung sowie die Unterstützung von Eltern mit Behinderung bei der Betreuung ihrer Kinder.
Die Positionen der Diakonie zur aktuellen Debatte um eine Gesetzesänderung liegen dem Ausschuss am 16. März in einer Stellungnahme vor.
Quelle: Pressemitteilung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. vom 16.03.2009 (tB).