PFLEGE
AWARDS
Münchener Kardiologe erhält den diesjährigen Präventionspreis der DGIM: Bei wem…
AUSSCHREIBUNG: OTSUKA TEAM AWARD PSYCHIATRY+ 2020
Jetzt um den bytes4diabetes-Award 2021 bewerben
Bayer verleiht PHILOS-Preis an Wegbegleiter von Menschen mit Hämophilie
bytes4diabetes-Awards 2020 gehen an vier innovative Digital-Projekte
VERANSTALTUNGEN
Online-Experten-Talk „Die ersten 1.000 Tage – Basis für ein gesundes…
Deutscher Pflegetag und Zukunftsforum Geburtshilfe am 11.-12. November 2020
Virtueller DIVI-Kongress ist ein Novum für 6.000 Teilnehmer
DOC-CHECK LOGIN
Diakonie: Mindestlohn in der Pflege darf nicht zum Normlohn werden
Berlin, (22. Januar 2009) – Die Diakonie tritt seit langem dafür ein, dass Menschen, die in der Pflege arbeiten, tarifgerecht bezahlt werden. Die eigenen Tarife in der Diakonie für die Pflegenden sind aufgabengerecht. „Wir teilen das hinter der Forderung nach einem Mindestlohn in der Pflege stehende Anliegen, Löhne weit unterhalb des derzeitigen Tarifniveaus zu verbieten“, betonte Diakoniepräsident Klaus-Dieter Kottnik am Donnerstag in Berlin.
Die Aufnahme der Pflegebranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz ist heute im Bundestag beschlossen worden. Dadurch wird es möglich, eine untere Grenze für die Bezahlung in der Pflege festzulegen.
Das Problem der Diakonie ist nicht die Höhe der eigenen Bezahlung für Pflegende. Diese ist aufgabengerecht. Das Problem besteht vielmehr darin, dass die Pflegekassen nicht verpflichtet sind, eine tarifgerechte Entlohnung bei den Pflegesätzen zu berücksichtigen.
„Wir haben die Sorge, dass die Pflegekassen in Zukunft nur noch den Mindestlohn bei den Pflegesätzen zugrunde legen. Die Politik hat ihre dahingehende Zusage, dass dies nicht passieren wird, bisher nicht eingehalten“, kritisierte Kottnik. „Wir fordern daher, die Pflegekassen im Pflegeversicherungsgesetz zu verpflichten, das bindende Arbeitsrecht, also auch die in Tarifverträgen oder in den Regelungen des Dritten Weges festgeschriebenen Entlohnungen, auch den Einrichtungen zu bezahlen“.
Die im Vorfeld von den beiden großen Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden geäußerten staatskirchenrechtlichen Bedenken werden durch die neue Gesetzesfassung nicht vollständig entkräftet. Die Rechte der Kirchen müssen gewahrt werden. Das neu gefasste Arbeitnehmerentsendegesetz ist erst ein erster Schritt zur leistungsgerechten Bezahlung in der Pflege und noch stark verbesserungs- und ergänzungsbedürftig.
Quelle: Presseinformation des Diakonischen Werkes in der Evangelischen Kirche Deutschlands vom 22.01.2009.