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Diakonie unterstützt „Pflege-Tariftreue-Gesetzes“
Berlin (3. Mai2021) — Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bringt mit seinem Vorschlag eines „Pflege-Tariftreue-Gesetzes“ neue Bewegung in die Diskussion über eine flächendeckende faire Bezahlung der Beschäftigten in den Pflegeberufen. Der Gesetzentwurf, der noch in diesem Sommer beschlossen werden soll, sieht Tariflöhne als Bedingung für Abrechnungen der Pflegeanbieter mit der Pflegeversicherung vor.
Dazu erklärt Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland:
„Der Vorstoß des Bundesarbeitsministers ist ein konstruktiver Vorschlag, bei dem die Diakonie Deutschland sehr gut mitgehen kann. Ein Pflege-Tariftreue-Gesetz kann die Basis dafür sein, dass endlich alle Mitarbeitenden in den Pflegeberufen einen gerechten Lohn für ihre Arbeit erhalten. Denn ein Tariftreue-Gesetz würde bedeuten: Tarifbindung für alle – egal ob bei öffentlichen, privaten, kirchlichen oder anderen gemeinwohlorientierten Pflegeanbietern. Mit einer Tarifbindung von über 90 Prozent im Pflegebereich kann sich die Diakonie hier sehen lassen.
In dem Gesetz muss aber auch festgelegt werden, dass die Pflegeversicherung nicht die niedrigsten Tarifverträge in der Branche als Basis für ihre Abrechnungen heranzieht. Wie bisher müssen alle ordentlich vereinbarten Tarifverträge – auch die kirchlichen – gegenfinanziert werden, die in der Regel zu den besten in der Pflegebranche gehören. Das ist seit weit über einem Jahrzehnt geltendes Recht und hinter dieses darf nicht zurückgegangen werden.
Außerdem muss sichergestellt werden, dass eventuell höhere Kosten der Pflegeversicherung nicht durch steigende Eigenanteile auf die Pflegebedürftigen oder auf die Kommunen abgewälzt werden.
Ein Pflege-Tariftreue-Gesetz kann deshalb nur ein sehr wichtiger erster Schritt sein. Diesem müssen weitere folgen, um die Pflege insgesamt zu reformieren und auf eine finanziell solidere und für alle Interessenträger gerechte Grundlage zu stellen.“
Quelle; Diakonie Deutschland, 03.05.2021 (tB).
Schlagwörter: Diakonie, Pflegeberuf, Tarifvertrag