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Diakonie-Zitat
Kurzzeitpflege tragfähig finanzieren und Angebote ausbauen
Berlin (20. Dezember 2019) — Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben die Bundesregierung in einem gemeinsamen Antrag dazu aufgefordert, die Kurzzeitpflege zu stärken. Sie plädieren unter anderem für einen Rechtsanspruch.
Über den Antrag wurde heute im Plenum des Bundestages beraten. Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:
„Es gibt deutlich zu wenig Plätze in der Kurzzeitpflege! Das muss sich – auch mit Blick auf eine immer älter werdende Gesellschaft – dringend ändern. Es darf nicht sein, dass Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt oder Angehörige zur Entlastung der häuslichen Pflege händeringend nach einem Kurzzeitpflegeplatz suchen müssen und nur weit weg oder im schlimmsten Fall gar keinen Platz finden. Daher unterstützen wir sehr die Initiative der Regierungsfraktionen die Kurzzeitpflege zu stärken. Ein Rechtsanspruch ist wünschenswert, wirft allerdings viele Fragen auf.
Absolut wichtig ist allerdings, die Kurzzeitpflege wirtschaftlich tragfähig zu finanzieren. Kurzzeitpflege – besonders die Krankenhausnachsorge – ist personalintensiv und benötigt besonders qualifizierte Fachkräfte. Das wird bislang völlig unzureichend finanziert. Die spezialisierten Kurzzeitpflegeeinrichtungen müssen unter den derzeitigen Bedingungen teilweise schließen. Der notwendige und wünschenswerte erhebliche Ausbau der Angebote und Pflegeplätze gelingt also nur mit einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsstruktur. Sonst läuft der geforderte Rechtsanspruch ins Leere und verbessert die Situation für die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen in keiner Weise.“
Quelle: Diakonie Deutschland, 20.12.2019 (tB).