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Dialog zu eHealth-Anwendungen intensivieren
Darmstadt/Berlin (20. November 2008) – Die Arbeitsgruppe 7 „Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und Gesundheit“ des IT Gipfels der Bundesregierung hat Verstärkung bekommen: Neues Mitglied wird der GKV-Spitzenverband. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nimmt als ständiger Gast teil. Die Arbeitsgruppe 7 beschäftigt sich mit der Einführung von neuen eHealth-Anwendungen in Deutschland. Mit der künftigen Beteiligung des GKV-Spitzenverbandes und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als Gast sitzen Selbstverwaltung, Politik, Forschung und Industrie bei diesem Zukunftsthema nun gemeinsam an einem Tisch.
Dr. Karsten Ottenberg, Vorsitzender der AG7 und Vorsitzender der Geschäftsführung von Giesecke & Devrient: „Die enge Kooperation mit der Selbstverwaltung stellt einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Einführung von eHealth-Anwendungen in Deutschland dar. Nun wird der Wissensaustausch weiter intensiviert. Nur so lassen sich zukunftsorientierte Anforderungen identifizieren, die die Chancen der neuen Infrastruktur auf breiter Front nutzen. Von dieser Arbeit werden alle Beteiligten im Gesundheitswesen und der Standort Deutschland insgesamt profitieren.“
Dr. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit: „Eine gute Vernetzung der wichtigsten Akteure der gesetzlichen Gesundheitsversorgung gemeinsam mit der Industrie ist Voraussetzung dafür, dass der Aufbau zukünftiger eHealth-Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen erfolgreich verlaufen kann. Die vereinbarte enge Zusammenarbeit ist daher wegweisend. Der Ausbau der Telematik eröffnet für alle Nutzer neue Chancen. Es gilt, Angebote zu entwickeln, die auf die individuellen Bedürfnisse der Menschen zugeschnitten sind.“
Dr. Doris Pfeiffer, Vorsitzende des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes: „Die Krankenkassen haben bereits Mitte der 90er Jahre Verfahren zum elektronischen Datenaustausch mit Leistungserbringern und Arbeitgebern entwickelt und zur fast vollständigen Abdeckung ausgebaut. Es ist gut, dass nun mit der elektronischen Gesundheitskarte die Versicherten in diese Kommunikationsprozesse einbezogen werden. Im Jahr 2009 startet die Ausgabe der Gesundheitskarte an die Versicherten. In der ersten Phase werden das elektronische Rezept und die Online-Prüfung des Versichertenverhältnisses eingeführt. Das Gesetz sieht vor, danach die elektronische Patientenakte zu realisieren.“
Für Dr. Carl Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, steht das Thema „Dienstleistung“ im Vordergrund: „Wir brauchen die Akzeptanz aller Beteiligten und potenziellen Nutzer der neuen Technik. Wir als KBV wollen unseren Mitgliedern, den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten, einen optimalen Service bieten. Deshalb lautet Kooperation das Gebot der Stunde.“
Im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wird eine bundesweite Telematik-Infrastruktur (TI) für das Gesundheitswesen aufgebaut. Neben schrittweisen Verbesserungen für die Patientenversorgung und einem Abbau von Bürokratie ergeben sich mit ihr auch vielfältige Möglichkeiten neue eHealth-Anwendungen einzuführen, die sich eng am Bedarf der Bürger, Leistungserbringer und Kostenträger orientieren“ so beispielsweise elektronische Patiententagebücher, elektronische Leitlinien oder Angebote zum Telemonitoring.
Branchenexperten in Deutschland erwarten ein großes Marktpotential bei der Entwicklung und Umsetzung neuer eHealth-Anwendungen. Ein aktuelles von der Arbeitsgruppe 7 in Auftrag gegebenes Gutachten zur Fortentwicklung von eHealth enthält Vorschläge und Handlungsempfehlungen zur Erarbeitung einer patientenorientierten eHealth-Umsetzungsstrategie.
Einen deutlichen Schritt auf diesem Weg hat die Arbeitsgruppe nun gemacht. Politik, Industrie, Forschung und Anwender arbeiten zukünftig noch enger mit der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zusammen, um eHealth-Anwendungen gemeinsam voranzubringen. Durch diese Kooperation wird deren Einführung deutlich erleichtert. Sie schafft Klarheit darüber, welche grundlegenden Anforderungen, insbesondere an die Sicherheit, Interoperabilität und Standardisierung, bei den künftigen Entwicklungen zu stellen sind. Dabei gilt es, die Möglichkeiten für die Umsetzung von eHealth-Anwendungen mit der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) abzustimmen.
Quelle: Pressemitteilung des BMG – Bundesministerium für Gesundheit vom 20.11.2008.