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Die neuen „Pflegegrade“
Fünf Broschüren erklären, welche Leistungen den Versicherten zustehen
Essen (11. Juli 2016) – Gleich fünf neue Broschüren des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. beschäftigen sich mit den fünf Pflegegraden, die ab Januar 2017 die bisherigen drei Pflegestufen ersetzen. Damit Pflegeunternehmen ihre Kunden darüber informieren können, welche Leistungen ihnen ab diesem Zeitpunkt zustehen, hat der Verband, der die Interessen von rund 1000 Pflegeeinrichtungen vertritt, diese kleinen Handreichungen zu den einzelnen Pflegegraden herausgegeben.
Sie erklären in einfacher Sprache, welche Leistungen unter welchen Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können. „Die Hefte sind deshalb besonders gut bei den Beratungsgesprächen mit Patienten und deren Angehörigen einsetzbar. Fünf Broschüren zu fünf Pflegegraden – damit wollen wir erreichen, dass die Betroffenen passgenau die Informationen erhalten, die für ihren Pflegegrad wichtig sind – und nicht mit allgemeinen Hinweisen überfrachtet werden“, erklärt Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp und führt weiter aus: „Die jeweiligen Titelseiten der Hefte haben ein Stempelfeld, so dass deutlich gemacht werden kann, wer die Informationsschriften überreicht hat.“
Der geringe Preis (1 € für bad-Mitglieder und 3 € für andere Interessenten) für die 16–20-seitigen Broschüren im DIN A5 Format ermöglicht einen großflächigen Einsatz.
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Erhältlich sind die Broschüren hier (mailto:info@bad-ev.de?subject=Bestellung%20Pflegegrad-Brosch%C3%BCren)
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oder telefonisch unter (02 01) 354-001.
Quelle: Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V., 11.07.2016 (tB).