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„Die Pflege verdient eine bessere Bezahlung“
Neuer Pflegemindestlohn
Berlin (29. Januar 2020) — Mit einem neuen Mindestlohn wollen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Bezahlung in der Pflege verbessern. „Das ist ein wichtiger Schritt, um die Pflege in Deutschland wieder attraktiver zu machen“, sagte Spahn heute zu den Ergebnissen der Pflegemindestlohnkommission.
Diese Mindestlöhne sollen in Zukunft gelten:
- Pflegemindestlohn für Pflegehilfskräfte steigt bis zum 1. April 2022 auf bundeseinheitlich 2.175 Euro Bruttomonatsgehalt.
- Pflegemindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit) steigt bis zum 1. April 2022 auf bundeseinheitlich 2.288 Euro Bruttomonatsgehalt.
- Pflegemindestlohn für Pflegefachkräfte steigt zum 1. Juli 2021 auf bundeseinheitlich 2.600 Euro Bruttomonatsgehalt, zum 1. April 2022 auf bundeseinheitlich 2.669 Euro Bruttomonatsgehalt.
Die Mindestlöhne gelten für alle Bundesländer. Erarbeitet wurden sie von der Pflegemindestlohnkommission. Diese setzt sich aus den wichtigsten Akteuren der Pflegebranche zusammen.
Spahn betonte, die neuen Mindestlöhne seien nur eine Untergrenze. „Viele Arbeitgeber werden im Wettbewerb um Fachkräfte, ihren Mitarbeitern deutlich mehr zahlen müssen“, so Spahn.
Damit die steigenden Kosten nicht auf die Eigenanteile von Pflegeheimbewohner abgewälzt werden, will Spahn bis Mitte des Jahres ein Konzept vorlegen, wie die Pflege langfristig finanziert werden soll.
Weitere Informationen
- Vereinbarungen zum Pflegemindestlohn — Hier finden Sie die Pressemitteilung des BMA mit den detaillierten Vereinbarungen der Pflegemindeslohnkommission
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 29.01.2020 (tB).