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DIVI
Experten fordern sofort mehr Personal und finanziellen Anreiz für Krankenhäuser
Berlin (8. März 2019) – Alarmierende Situation in der Intensivpflege: Immer mehr Krankenhäuser müssen Betten sperren, weil die Pflegekräfte fehlen. In Spitzenzeiten kommt es schon jetzt zu Einschränkungen in der Notfallversorgung. Die Ergebnisse einer heute veröffentlichten Umfrage des Deutschen Ärzteblattes zeigen, dass sich die Situation in den kommenden Jahren weiter zuspitzen wird. „Die Veröffentlichung weist erneut und mit besonderem Nachdruck auf die gefährliche Lage hin, die sich auf den Intensivstationen der deutschen Krankenhäuser entwickelt“, sagt Thomas van den Hooven, Vertreter der Pflege im Präsidium der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv-und Notfallmedizin (DIVI) und Pflegedirektor der Uniklinik Münster.
Insgesamt 2.498 Intensivpflegekräfte wurden befragt. Davon bestätigen 96,8 Prozent die deutlich gestiegene Arbeitsbelastung, genauso viele bestätigen eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen insgesamt. 37,3 Prozent der Befragten Personen gab an, den Beruf in den kommenden fünf Jahren verlassen zu wollen. 33,6 Prozent der Studienteilnehmer gaben an, ihren Arbeitsanteil in den kommenden zwei Jahren reduzieren zu wollen.
Sofortmaßnahmen gefordert: Personaluntergrenzen anpassen und finanzieller Anreiz für Krankenhäuser
Aus Sicht der DIVI müssen daher umgehend zwei Maßnahmen erfolgen: Die Personaluntergrenzen für Intensivstationen sollten geändert und an die von der DIVI bereits 2011 evidenzbasiert ermittelten und publizierten Anhaltszahlen angepasst werden. Dies ist für die Patientensicherheit und intensivmedizinische Behandlungsqualität notwendig. Als zusätzliche Sofortmaßnahme gegen den Fachkräftemangel auf Intensivstationen sollte ein finanzieller Anreiz für die Krankenhäuser gesetzt werden, die sich an die Personalvorgaben der DIVI halten. Damit wird klar, dass sich eine gute Intensivpflege für alle Beteiligten lohnt.
Mangelversorgung durch aktuelle Regel-und Vorgabenwerke
Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) und das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) sind Ansätze, die durchaus in die richtige Richtung weisen könnten. Mit dem momentan existierenden Regel-und Vorgabenwerk wird aber das Gegenteil erreicht. Im Bereich der Normalstationen wird eine Mangelversorgung festgeschrieben und im Bereich vieler Intensivstationen wird dort, wo man sich an die Vorgaben der DIVI hält, der Personalabbau geplant. „Eine Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufes stellt sich nicht nur die DIVI anders vor“, sagt Thomas van den Hooven aus dem DIVI-Präsidium.
DIVI-Mindestvorgabe: Eine Pflegekraft auf zwei Patienten!
Häuser, in denen eine aufwändige intensivmedizinische Versorgung verantwortungsvoll betrieben wird, haben zwangsläufig auch eine höhere Personalausstattung im Bereich der Intensivpflege, die sich an den Mindestvorgaben der DIVI mit einem Betreuungsschlüssel von einer Pflegekraft auf zwei Patienten sowohl tagsüber als auch nachts ausrichtet. „Angesichts der schwierigen finanziellen Situation vieler Häuser in Deutschland verführt die PpUGV nun – entgegen ihrer Intention – dazu, das Personal auf Intensivstationen den Anhaltszahlen der PpUGV anzupassen –das sind eine Pflegekraft auf zweieinhalb Patienten im Tagdienst und eine Pflegekraft auf dreieinhalb Patienten im Nachtdienst“, sagt van den Hooven.
Stellenabbau verstärkt Exodus von Pflegekräften
„Wir beobachten eine fatale Entwicklung bei überlasteten Pflegekräften, die schon jetzt in größerem Umfang ihrem Beruf den Rücken kehren und dies auch weiter tun werden“, so van den Hooven. „An dieser Stelle rächt sich, dass weder die PpUGV noch das PpSG Instrumente zur quantitativen und qualitativen Leistungserfassung und der daraus abgeleiteten Personalbedarfe vorsehen. Der offensichtlich vielerorts geplante Abbau von Pflegestellen wird den weiteren Exodus von Pflegekräften verstärken.“
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv-und Notfallmedizin e.V. (DIVI)
Die 1977 gegründete Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv-und Notfallmedizin (DIVI) ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 2.500 persönlichen Mitgliedern und entsprechenden Fachgesellschaften. Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv-und Notfallmedizin aus.
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB.
- Mehr über die DIVI im Internet: www.divi.de
Quelle: Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), 08.03.2019 (tB).