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DKG zu angeblich fehlerhaften Klinikabrechnungen
Kliniken weisen Vorwurf der Falschabrechnung zurück
Berlin (10. Juni 2014) – Zur Meldung des GKV-Spitzenverbands, den Krankenkassen entstünden durch fehlerhafte Abrechnungen der Kliniken Schäden von 2,3 Milliarden Euro, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: "Die Aussagen der Krankenkassen sind schlichtweg falsch. Wahr ist, dass von gezielten Falschabrechnungen der Krankenhäuser überhaupt keine Rede sein kann. Rund 70 Prozent der Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) stellen in Frage, ob Patienten ins Krankenhaus hätten aufgenommen werden sollen bzw. ob sie früher hätten entlassen werden können. Hier geht es nicht um Abrechnungen, sondern um die Infragestellung der von den Krankenhäusern umfassend geleisteten medizinischen Versorgung. Hinsichtlich dieser Fälle kann es aufgrund der Systematik des DRG-Systems dazu kommen, dass medizinische Sachverhalte unterschiedlich beurteilt werden. Ein Betrugsvorwurf kann darin nicht gesehen werden.
Richtig ist vielmehr, dass mehr als 95 Prozent der Klinikrechnungen letztlich unbeanstandet bleiben (bei ca. 18,6 Millionen Behandlungsfällen jährlich). Bei den 2,3 Milliarden Euro handelt es um das von Krankenkassen ausgelöste Prüfvolumen. Das tatsächliche Kürzungsvolumen beläuft sich auf weniger als die Hälfte. Und dies auch nur weil letztlich die Kliniken vielfach Rechnungskürzungen akzeptieren, da sie – von der überbordenden Flut von MDK-Prüfungen mürbe gemacht – kein Interesse an langwierigen Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen haben. Auch um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und den Behandlungsfall endgültig abschließen zu können.
Die DKG vertritt die Auffassung, dass seriös und sozial verantwortlich arbeitende Kliniken von den Krankenkassen in unzulässiger Weise diskreditiert werden. Die DKG fordert die Krankenkassen auf, zur sachlichen und gemeinsamen Aufarbeitung dort beizutragen, wo das komplizierte Abrechnungssystem Anlass zu unterschiedlichen Einschätzungen gibt. Hierzu kann auch die neu eingerichtete Bundesschiedsstelle beitragen, die in den nächsten Wochen ihre Arbeit aufnehmen wird. Ihre Aufgabe ist es, wiederkehrende medizinische Streitfragen im Schlichtungsverfahren für beide Seiten verbindlich zu klären. Die DKG appelliert gleichzeitig an den Gesetzgeber, klarzustellen, dass Patienten, die nicht vorzeitig aus den Krankenhäusern entlassen werden können, keine Fehlbelegungskürzungen auslösen. Dies dient insbesondere dem Schutz der Patienten."
Quelle: Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), 10.06.2014 (tB).