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DKG zum Kabinettsbeschluss zur Einführung eines Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Klinikeinrichtungen
Kliniken erwarten Sorgfalt statt Schnelligkeit
Berlin (18. Januar 2012) – Zu dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PsychEntgG) erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: "Für die Überführung der psychiatrischen Leistungen der Krankenhäuser in ein Entgeltsystem mit bundeseinheitlich kalkulierten behandlungsabhängigen Tagespauschalen gibt es weltweit kein Vorbild.
Die Besonderheit der psychiatrischen Versorgung macht Sorgfalt vor Schnelligkeit zum obersten Gebot. Am Ende muss eine sachgerechte und bessere Finanzierung der Psychiatrie herauskommen. Dies ist bei dem mit diesem Gesetz vorgelegten Finanzierungsrahmen leider nicht der Fall.
Entgegen der gesetzlichen Zusage von 2009, die Grundlohnratenbudgetierung abzuschaffen, wird für das Startjahr des neuen Entgeltsystems 2013 an der leistungsfeindlichen und sachfremden Deckelung festgehalten. Auch die vorgesehenen Absenkungen der Preise, der Basiswerte, zu Lasten aller Krankenhäuser, wenn mehr Patienten zu versorgen sind, muss als leistungsfeindliches Kollektivhaftungsinstrument abgelehnt werden. Ein leistungsorientiert aufgebautes, aber letztlich nicht leistungsgerecht finanziertes Entgeltsystem kann nicht akzeptiert werden. Der mit dem Entgeltsystem verbundene massive bürokratische Datenerfassungsaufwand in den Krankenhäusern kann mit diesen Vorgaben des Gesetzentwurfes nicht gerechtfertigt werden. Wie für das somatische Fallpauschalen-Vergütungssystem ist auch für das neue Psychiatrieentgeltsystem die Abschaffung der Grundlohnbudgetierung zu fordern. Nur wenn das gewährleistet ist, können die Krankenhäuser den Weg weiter mitgehen.
Von der Reform der Vergütungssystematik sind jährlich fast 1 Mio. Patienten betroffen, die in den 402 Fachabteilungen und 336 Fachkliniken für Psychiatrie und Psychosomatik behandelt werden. Das Behandlungsspektrum reicht dabei von der psychiatrischen Grundversorgung nach den besonderen Begebenheiten der regionalen Pflichtversorgung, der psychiatrischen Akut- und Notfallversorgung, über die störungsspezifische psychotherapeutische Behandlung bis hin zur Aufnahme von Patienten mit schweren psychischen Störungen oder Verhaltensauffälligkeiten, die gegen ihren Willen gerichtlich zur stationären Behandlung eingewiesen werden. Das gesamte Finanzvolumen liegt bei 6 Mrd. Euro."
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), 18.01.2012 (tB).