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Dokumentation der Veranstaltung des G-BA vom 15. Oktober 2018
Vorstellung des Gutachtens zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung
Berlin (24. Oktober 2018) – Der Gesetzgeber hat den G-BA mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz beauftragt, die geltenden Verhältniszahlen zu überprüfen und hierauf aufbauend die Bedarfsplanung weiterzuentwickeln. Mit dem Ziel, diesen komplexen gesetzlichen Auftrag auf einer validen Grundlage unter Einbezug umfassender und aktueller Erkenntnisse aus der Wissenschaft und Praxis umsetzen zu können, wurde – nach einem europaweiten Vergabeverfahren – ein wissenschaftliches Gutachten bei der Ludwig-Maximilians-Universität München in Auftrag gegeben, das sich mit allen relevanten Fragestellungen beschäftigt. Die öffentliche Vorstellung des Gutachtens am 15. Oktober 2018 war ein wichtiger Meilenstein auf dem Wege zur Anpassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA, die 2019 in Kraft treten soll.
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Quelle: Der gemeinsame Bundesausschuss, 24.10.2018 (tB)