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DPR fordert neuen methodischen Ansatz für Qualitätstransparenz in der Pflege
Berlin (26. November 2010) – Der Deutsche Pflegerat e.V., Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens (DPR), ruft die Verhandlungspartner von Seiten der Leistungserbringer und Leistungsträger dazu auf, das Scheitern der Verhandlungen zur Anpassung der Pflegetransparenzvereinbarung (PTV) als Chance für einen Neuanfang zu begreifen. "Der Ansatz der PTV, Dokumentation zu prüfen und nicht Ergebnisqualität beim Klienten war schon falsch", sagt Gisela Bahr-Gäbel, Mitglied im Präsidium des DPR. Dies sei nur weiterer Ausdruck der Dokumentationswut im deutschen Gesundheitssystem. In einer Kultur des Misstrauens müssten immer mehr Ressourcen darauf verwendet werden, über das der fach- und sachgerechten individuellen Pflege dienende Maß hinaus zu dokumentieren. Zeit, die dann in der Versorgung fehle, so Bahr-Gäbel weiter.
Wenig hilfreich für eine fachliche und sachgerechte Diskussion sei auch der zunehmende politische Druck gewesen. Zuletzt sei es anscheinend nur noch darum gegangen durch irgendwelche Bewertungsregeln die im Durchschnitt zu guten Noten abzusenken. Von der Erfüllung des Auftrags des Gesetzgebers, für Transparenz zu sorgen und damit Entscheidungsmöglichkeiten für die Verbraucher zu schaffen, war man weit entfernt.
Wichtig ist für den DPR, dass bereits vorliegende Hinweise aus der Wissenschaft umgesetzt werden. Dazu gehören auch die Empfehlungen des Beirates, die aus dem Gutachten zur PTV hervorgegangen sind. Der DPR fordert unter Einbeziehung der Ergebnisse des Projektes, Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe‘ der Universität Bielefeld einen Neuanfang für eine Transparenzvereinbarung. Pflegewissenschaftliche Expertise muss an diesem Prozess beteiligt werden, denn nur so kann eine qualifizierte Lösung zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern ausgehandelt werden, die sich am Verbraucher orientiert. Auch der DPR bietet hier seine Unterstützung als neutrale Institution und Dachorganisation der Pflegeberufe in Deutschland an.
Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR)
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Seit 2003 handelt der Deutsche Pflegerat e.V. als eingetragener, gemeinnütziger Verein. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessenvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerates.
Mitgliedsverbände
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Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS)
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AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG)
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Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS)
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Bundesverband Geriatrie e.V. (BV)
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Verband Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Pflegepersonen e.V. (BALK)
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Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV)
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Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD)
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Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK)
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Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
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Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF)
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Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV)
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Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS)
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Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP)
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Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD)
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Verband der PflegedirektorInnen der Unikliniken e.V. (VPU)
Quelle: Deutscher Pflegerat (DPR), 26.11.2010 (tB).