Neu berufene unparteiische Mitglieder nehmen ihre Tätigkeit auf

Dritte Amtsperiode des G-BA

 

Berlin (2. Juli 2012) – Mit Beginn der dritten Amtsperiode des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am 1. Juli 2012 haben die drei hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder und ihre ehrenamtlichen Stellvertreterinnen und Stellvertreter ihre Tätigkeit aufgenommen. Unparteiischer Vorsitzender ist nun Josef Hecken, der bis zum 30. Juni 2012 Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend war. Hecken folgt Dr. Rainer Hess nach, dessen zweite Amtszeit als unparteiischer Vorsitzender am 30. Juni 2012 regulär endete. Dr. Harald Deisler, bereits seit dem Jahr 2008 unparteiisches Mitglied im G-BA, wird diese Position auch weiterhin innehaben. Als weiteres unparteiisches Mitglied amtiert ab dem 1. Juli Dr. Regina Klakow-Franck, bis Ende Juni stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Bundesärztekammer.

 

Nachdem die Trägerorganisationen des G-BA – der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft – die unparteiischen Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter nach den seit dem 1. Januar 2012 geltenden gesetzlichen Regularien berufen haben, sieht die personelle Besetzung für die neue Amtsperiode des G-BA folgendermaßen aus:

 

Unparteiische Mitglieder und Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Amtszeit ab 1. Juli 2012

Mitglied (hauptamtlich)

1. Stellvertreter/in (ehrenamtlich)

2. Stellvertreter/in (ehrenamtlich)

Unparteiischer Vorsitzender

Josef Hecken

Prof. Dr. Dr. h.c. Rainer Pitschas

Prof. Dr. Norbert Schmacke

Unparteiisches Mitglied

Dr. Harald Deisler

Dr. Johannes Vöcking

Dr. Hermann Schulte-Sasse

Unparteiisches Mitglied

Dr. Regina Klakow-Franck

Dr. Udo Degener-Hencke

Dr. Margita Bert

 

Lebensläufe und Fotos der unparteiischen Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind auf der Website des G-BA veröffentlicht.

 

Die Amtszeit der Unparteiischen und ihrer Stellvertreter beträgt ab dem 1. Juli 2012 sechs Jahre. Eine weitere Amtszeit ist für die drei hauptamtlichen Unparteiischen nicht möglich, für die ehrenamtlichen Stellvertreter besteht diese Option.

 

Mit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes am 1. Januar 2012 gelten für die Berufung des unparteiischen Vorsitzenden und der weiteren unparteiischen Mitglieder sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter geänderte rechtliche Bestimmungen: Danach müssen sich die Trägerorganisationen zunächst auf personelle Vorschläge einigen und diese dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorlegen. Das BMG übermittelt die Vorschläge an den Gesundheitsausschuss des Bundestages, der ein Widerspruchsrecht hat.

 


 

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), 02.07.2012 (tB).

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