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DRK-Erste-Hilfe-Tipps zum Jahreswechsel
Was tun, wenn der Silvesterböller ins Auge geht?
Berlin (27. Dezember 2018) – Mehr als 137 Millionen Euro geben die Deutschen für Silvesterböller aus. Es wird ausgelassen gefeiert – mitunter jedoch mit schwerwiegenden Folgen wie Handverletzungen, abgerissenen Fingern, Verletzungen am Auge oder Schädelverletzungen. Allein in der Berliner Charité mussten nach der Silvesternacht 2017/18 mehr als 40 Augenverletzungen behandelt werden – doppelt so viel wie in den Vorjahren. „Leider sorgt fahrlässiger Umgang mit Böllern Jahr für Jahr aufs Neue für schwere Verletzungen“, warnt DRK-Bundesarzt Prof. Peter Sefrin. Er gibt folgende Erste-Hilfe-Tipps für den Fall, dass es doch zu Verletzungen kommt:
Mehr als 137 Millionen Euro geben die Deutschen für Silvesterböller aus. Es wird ausgelassen gefeiert – mitunter jedoch mit schwerwiegenden Folgen wie Handverletzungen, abgerissenen Fingern, Verletzungen am Auge oder Schädelverletzungen. Allein in der Berliner Charité mussten nach der Silvesternacht 2017/18 mehr als 40 Augenverletzungen behandelt werden – doppelt so viel wie in den Vorjahren. „Leider sorgt fahrlässiger Umgang mit Böllern Jahr für Jahr aufs Neue für schwere Verletzungen“, warnt DRK-Bundesarzt Prof. Peter Sefrin. Er gibt folgende Erste-Hilfe-Tipps für den Fall, dass es doch zu Verletzungen kommt:
1. Verbrennungen
Schnell reagieren! Kleinere Verbrennungen sollten gekühlt werden, großflächige nicht, da sonst eine Unterkühlung droht. Verbrennungen, die größer als die Handfläche sind, erfordern die Behandlung eines Arztes.
2. Handverletzungen
Größere Wunden müssen umgehend steril abgedeckt werden. Bei größerem Blutverlust rufen Sie sofort einen Notarzt! Falls Finger oder Fingerteile abgerissen wurden, versuchen Sie, diese zu bergen und geben Sie ihn den Rettungskräften mit.
3. Augenverletzung
Verbinden Sie bei einer Augenverletzung immer beide Augen, damit das verletzte Auge nicht mehr bewegt wird. Wichtig ist es, bei ernsten Verletzungen umgehend die 112 zu wählen.
4. Alkoholvergiftung
Maßloser oder ungewohnter Alkohol-Konsum kann zu einer Vergiftung führen mit lebensgefährlichen Folgen. Ein leichter Rausch ist noch kein Notfall. Wenn jemand durch überhöhten Alkoholgenuss zusammenbricht, muss das jedoch unbedingt ernst genommen werden. Sofort Atmung und Puls prüfen! Bleibt die Person auch nach wiederholten Ansprechversuchen bewusstlos, unbedingt einen Notarzt rufen. Außerdem besteht die Gefahr, dass der Bewusstlose erbricht und die Atemwege verschlossen werden. Deshalb den Betroffenen in die stabile Seitenlage bringen und möglichst warm halten. In einer kalten Silvesternacht im Freien sind solche Maßnahmen wegen der drohenden Unterkühlung lebensrettend.
Quelle: Deutsches Rotes Kreuz e.V., 27.12.2018 (tB).