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Droht erneute Ausschreibungswelle in der Hilfsmittelversorgung?
Patientenvertreter kritisieren die geplante Rechtswegverschiebung im Zuge des AMNOG
Düsseldorf (6. Oktober 2010) – Patientenvertreter und Leistungserbringer lehnen gleichermaßen das Vorhaben der Bundesregierung ab, im Rahmen des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) auch zweitinstanzlich die Zivilgerichte mit der Überprüfung von Ausschreibungsverfahren zu beauftragen. „Wenn die Landessozialgerichte zweitinstanzlich nicht mehr für vergaberechtliche Streitigkeiten in der Hilfsmittelversorgung zuständig sind, ist zu befürchten, dass ausschließlich Vergaberecht angewendet wird“, erklärte Magdalene Kaminski, Vorsitzende der Deutschen Parkinson Vereinigung auf der Podiumsdiskussion des Aktionsbündnisses „meine Wahl!“ auf der Messe REHACARE in Düsseldorf. „Die Besonderheiten des SGB V und insbesondere der Versorgungsauftrag der Krankenkassen und die Patientenrechte würden, wenn überhaupt, nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Letztendlich könnte es wieder vermehrt zu Ausschreibungen kommen“, warnte Kaminski.
So befürchtet Kaminski die Unwirksamkeit des Hilfsmittel-Urteils des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen von April 2010. Das Gericht hatte ein entscheidendes Urteil für die Wahlfreiheit bei der medizinischen Hilfsmittelversorgung getroffen: Krankenkassen müssen demnach keine europaweiten Ausschreibungen durchführen, sondern können, ohne gegen EU-Vergaberecht zu verstoßen, mit einer Vielzahl von Leistungserbringern Verträge auf dem Verhandlungsweg gemäß § 127 Abs. 2 SGB V schließen. „Sollte dieses Urteil unwirksam werden, ist zu befürchten, dass Gesetzliche Krankenkassen medizinische Hilfsmittel ausschreiben müssen – ob sie wollen oder nicht – und es dabei wieder zu zahlreichen Versorgungsdefiziten kommt“, so Kaminski weiter.
Welche Konsequenzen Ausschreibungen bei der medizinischen Hilfsmittelversorgung haben können, hat das Aktionsbündnis „meine Wahl!“ mit dem „Schwarzbuch Medizinische Hilfsmittelversorgung“ gezeigt: Demnach gehören die Mehrfachnutzung von Einmalkathetern, die Rationierung von Inkontinenzhilfen, schlecht angepasste Rollstühle und Beratungsmängel zu den Auswirkungen von Hilfsmittelausschreibungen der Gesetzlichen Krankenkassen, die seit dem Jahr 2008 durch die Gesundheitsreform angestoßen wurden.
Um die Patientenrechte zu stärken, appellierten die Podiumsteilnehmer in Düsseldorf an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Herrn Wolfgang Zöller: „Wahlfreiheit und Mitbestimmungsrechte der Patienten bei der Hilfsmittelversorgung müssen in das geplante Patientenrechtegesetz aufgenommen werden, denn sie sind unerlässlich für eine qualitativ hochwertige Versorgung. Nur so können Zusatzkosten, die aufgrund minderwertiger Versorgungsqualität entstehen, vermieden werden“, so Jean-Marc Clément, Deutscher Meister im Rollstuhltanzen.
Für ein gemeinsames Vorgehen von Patientenvertretern und Hilfsmittelindustrie warb Klaus Grunau, Vorstandsmitglied des Bundesverbands Medizintechnologie: „Nur wenn Patienten, Leistungserbringer und Hilfsmittelhersteller sich zusammenschließen, können wir Veränderungen erreichen. Deshalb engagieren wir uns im Aktionsbündnis „meine Wahl!“, in dem sich Patienten, Selbsthilfevereinigungen, Hilfsmittelhersteller und Versorgungspartner für das Recht auf freie Wahl des Versorgungspartners und eine bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte und dem Stand der Technik entsprechende Versorgung mit Hilfsmitteln einsetzen.
Weitere Informationen zum Aktionsbündnis „meine Wahl: www.buendnis-meine-wahl.de
Quelle: Aktionsbüro »meine Wahl!« (Weber Shandwick), 06.10.2010 (tB).