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DTG zum Transplantationsregister
„Ein Meilenstein für die Weiterentwicklung der Transplantationsmedizin in Deutschland“
Regensburg (12. Juli 2016) – Am 06.07.2016 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzesentwurf zur Errichtung eines bundesweiten Transplantationsregisters, in dem die bislang dezentral gewonnenen transplantationsmedizinischen Daten zusammengeführt werden, angenommen. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft werden gesetzlich beauftragt, eine Transplantationsregisterstelle sowie eine Vertrauensstelle im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung einzurichten. Mit dieser seit langem von der DTG geforderten Gesetzesänderung wird eine wichtige bisherige Lücke in der Behandlung von Transplantationspatienten geschlossen, die zur Weiterentwicklung der Versorgung und Versorgungsforschung sowie zur Verbesserung der Transparenz in der Transplantationsmedizin führen soll.
Während Langzeitergebnisse von Patienten nach Transplantation in vielen Ländern (z. B. USA etc.) seit vielen Jahren in Form von Registern verfügbar sind und dort dazu dienen können, die erzielten Ergebnisse zu verbessern, ist dies bis heute in Deutschland nicht möglich. Analogieschlüsse anhand der Daten aus anderen Ländern sind aber durchaus problematisch, da sich viele Grundvoraussetzungen zur Transplantation im Vergleich mit Deutschland wesentlich unterscheiden. Leider führen die spezifischen Bedingungen in Deutschland z. B. zu vergleichsweise langen Wartezeiten und ausgeprägter Komorbidität der Organempfänger bei im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hohem Alter und damit schlechterer Qualität der transplantierten Organe, wie Prof. Dr. med. Christian Hugo, Generalsekretär der DTG, ausführt. Im Bereich der Nierentransplantation sind die Ergebnisse der Transplantation mit dem alternativen Nierenersatzverfahren, der Dialyse, zu vergleichen, ein Bereich, der ebenfalls durch wesentliche länderspezifische Unterschiede in Art, Schwerpunkt und Ergebnisqualität gekennzeichnet ist und dessen Verlauf starken Einfluss auf den Transplantationserfolg nimmt. Gerade in diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, dass mit dem jetzigen Gesetz die Datenerfassung nicht erst mit der Transplantation, sondern bereits mit der Aufnahme des Patienten in die Warteliste erfolgt und damit zumindest teilweise die Dialysezeit mitberücksichtigt.
Andererseits wäre für die Nierentransplantation die Verknüpfung oder der Datenvergleich mit einem vollständigen Dialyseregister wünschenswert, erläutert Prof. Dr. Bernhard Banas, Präsident elect der DTG, um tatsächlich auch die im Gesetz verankerte geplante Datengrundlage für die Weiterentwicklung der Regeln zur Aufnahme in die Warteliste zu erreichen, ein bisher sehr umstrittenes Thema. Einen Vorschlag für ein Register für Nierenersatzverfahren ist bereits im Auftrag des G-BA erarbeitet worden und soll perspektivisch ab 2018 im Rahmen der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung umgesetzt werden.
Leider wurde im Rahmen des Transplantationsregisters darauf verzichtet, die bereits erfolgenden zahlreichen unterschiedlichen Datensätze der Transplantationszentren an die Institutionen auf einen gemeinsamen Datensatz zu homogenisieren. Gleichermaßen wurde eine viel zu niedrig angesetzte Mehraufwandsvergütung für die Transplantationszentren und mit der Nachsorge der Transplantierten betrauten Ärzte nun komplett gestrichen, da angeblich kein zusätzlicher Aufwand entstünde. Prof. Dr. Björn Nashan, Präsident der DTG, erklärt, dass aus Sicht der DTG besonders problematisch sei, dass die Einwilligung in die Transplantation nicht mit der Einwilligung zur Datenweitergabe an das Register verknüpft wurde. Es bleibt zu hoffen, dass die jährliche Berichtspflicht der Transplantationsregisterstelle dabei hilft, die möglichen Unzulänglichkeiten der Datenerfassung/-organisation erfolgreich weiterzuentwickeln.
Sehr sinnvoll erscheint dagegen, dass während der Aufbauphase des Registers die beauftragten Institutionen ebenfalls transplantationsmedizinische „Altdaten“ bis zurück zum 1. Januar 2006 an die Vertrauensstelle liefern sollen, so dass erste Arbeitshypothesen sowie die Prozess- und Strukturoptimierung des Registers frühzeitiger erfolgen können.
Quelle: Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG), 12.07.3016 (tB).