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Eindeutige Stellungnahme des IQWiG gefordert
Zusatznutzen von lang wirksamen Insulinanaloga bei Diabetes Typ 2 anerkennen
Bochum/Berlin (6. April 2009) – Lang wirksame Insulinanaloga sind bisher Teil des Therapieangebotes auch für Menschen mit Diabetes Typ 2. Sie haben den Vorteil, dass sie mehrheitlich einmal am Tag gespritzt werden können, um den Grundbedarf an Insulin zu decken. Studien haben außerdem ergeben, dass damit bedrohliche Unterzuckerungen seltener vorkommen. Die Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) und diabetesDE vertreten daher den Standpunkt, dass lang wirksame Insulinanaloga die Diabetes-Therapie insbesondere bei Patienten mit nächtlichen Unterzuckerungen verbessern und die Arzneimittelsicherheit erhöhen.
Lang wirksame Insulinanaloga sind gentechnisch veränderte Insuline. Sie zerfallen sehr langsam nach der Injektion und wirken dadurch gleichmäßiger und länger. Es reicht oft eine Injektion täglich, um den Grundbedarf an Insulin zu decken. Außerdem kommt ein zu starkes Absinken des Blutzuckerspiegels – sogenannte Hypoglykämien – im Vergleich zu herkömmlichen Verzögerungsinsulinen seltener vor. In schweren Fällen von Hypoglykämie können Kontrollverlust oder Bewusstlosigkeit die Folge sein.
Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen (G-BA) wird demnächst entscheiden, ob Gesetzliche Krankenkassen weiterhin lang wirksame Insulinanaloga in der Therapie des Diabetes Typ 2 erstatten. Grundlage dieser Entscheidung ist der kürzlich veröffentlichte Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Er benennt Studienergebnisse, nach denen Hypoglykämien bei Verabreichung langwirksamer Insulinanaloga im Vergleich zu herkömmlichen Verzögerungsinsulin (NPH-Insulin) signifikant seltener vorkommen. Unverständlicherweise findet dieser Zusatznutzen im Fazit des IQWiG- Berichtes aber keine Berücksichtigung.
Nach Meinung der Deutschen Diabetes-Gesellschaft und von diabetesDE bedeutet die geringere Hypoglykämie-Rate eine erhöhte Sicherheit für die Patienten und stellt deshalb einen belegbaren Zusatznutzen dar, der eindeutig im Bericht des IQWiG formuliert sein sollte.
Der Gemeinsame Bundesausschuss sollte seine Entscheidung daher auf der Grundlage der wissenschaftlichen Datenlage treffen.
Quelle: Presseinformation der Deutschen Diabetes-Gesellschaft und diabetesDE vom 06.04.2009.