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Eine ausreichende Allergiediagnostik ist nicht für 5 Euro zu haben!

 

Berlin (19. März 2009) – Die seit 1. Januar 2009 gültigen Änderungen in der Vergütung ambulant erbrachter Leistungen im Bereich der vertragsärztlichen dermatologischen Versorgung wirken sich entscheidend auf die allergologische Diagnostik aus. Nach dem neuen EBM fällt sie in das Regelleistungsvolumen (RLV). Dadurch ist
eine auch nur annähernd kostendeckende Honorierung eines Allergietests (Epikutantest) nicht mehr gewährleistet.

 

Die Häufigkeit allergischer Erkrankungen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Einige sind – wie der Diabetes mellitus – inzwischen zu Volkskrankheiten geworden. Um den betroffenen Patienten eine adäquate Therapie bzw. Rezidiv-Prophylaxe zu ermöglichen, ist eine ausreichende allergologische Diagnostik erforderlich. Die entsprechende Versorgung, insbesondere der Ekzem-Patienten, ist durch die Änderungen aber akut gefährdet.

 

Ein Kassenarzt kann eine umfassende Diagnose de facto ohne betriebswirtschaftlichen Verlust nicht mehr stellen. Rechenbeispiele aus unterschiedlichen KV-Bezirken haben gezeigt, dass der Arzt nur dann wirtschaftlich arbeiten kann, wenn er für jeden epikutan getesteten Patienten etwa 10 andere Patienten nur durch Anamnese und klinische Untersuchung – also ohne weitere diagnostische Maßnahmen – versorgt. Es ist daher zu befürchten, dass in naher Zukunft notwendige Epikutantestungen nicht mehr durchgeführt werden.

 

Kontaktallergien bleiben deshalb in vielen Fällen unentdeckt und die Patienten leiden
weiterhin unter ihrem Ekzem, weil sie ihr Allergen mangels Kenntnis nicht meiden können.
Dies entspricht jedoch nicht den Forderungen nach einer ausreichenden Versorgung der Betroffenen. Zudem entstehen der Solidargemeinschaft weitere Kosten durch die Chronifizierung der Hautkrankheit.

 

Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft als die wissenschaftliche Fachgesellschaft der deutschen Hautärzte fordert daher im Interesse der betroffenen Patienten das Gesundheits-ministerium auf, die Vergütung allergologischer Leistungen sicherzustellen und so zu gestalten, dass eine kostendeckende Allergiediagnostik für jeden gesetzlich versicherten Patienten
wieder möglich wird.

 


 

Quelle: Pressekonferenz der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) zum Thema „Handekzeme richtig behandeln – neue DDG-Leitlinie zum Management von Handekzemen“ am 19.03.2009 in Berlin (MWO) (tB).

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