Entbürokratisierungsdiskussion

Mindestanforderungen an die Pflegedokumentation aus pflegepraktischer Sicht

München (14. Juli 2016) – Nachdem die Bayerische Staatsregierung 2013 eine Literaturstudie in Auftrag gegeben hatte, die den Mindestbedarf an Dokumentation in Pflegeeinrichtungen ermitteln sollte, ging ein Teilprojekt an die HM. Weitere Projektteilnehmer waren die Martin-Luther Universität Halle Wittenberg und die Evangelische Fachhochschule Freiburg. Das Projekt soll Licht in die Entbürokratisierungsdiskussion bezüglich der Pflegedokumentation bringen. Unter Mitarbeit von Michael Schaller, einem Krankenpfleger und Kandidaten für Bachelor of Science im dualen Studiengang Pflege, führte die Gruppe unter Leitung von Prof. Astrid Herold-Majumdar, Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften, einen systematischen Review durch:
 

  • Dabei analysierte sie 1.190 Studienberichte,
  • wovon 205 als Volltexte ausgewertet
  • und 6 Studienberichte in die Ergebniszusammenfassung eingeschlossen wurden.

Die Forschungsgruppe definierte folgende Kriterien als wünschenswerte Ergebnisse aus pflegepraktischer Sicht:
 

  • Lebensqualität und soziale Teilhabe der BewohnerInnen
  • Qualität des Arbeitslebens der Pflegefach- und Hilfspersonen
  • Handlungsleitende Erfassung des aktuellen Gesundheitszustandes und des Pflegebedarfs
  • Kommunikation versorgungsrelevanter Aspekte mit den am Versorgungsprozess unmittelbar Beteiligten

Die Dokumentation sollte dabei nicht nur den gesetzlichen Anforderungen genügen, sondern in erster Linie die Pflegenden und die BewohnerInnen von stationären Einrichtungen unterstützen, diese wünschenswerten Ergebnisse zu erreichen.

Das Ergebnis des systematischen Reviews lässt sich folgendermaßen zusammenfassen:
Positive Effekte auf die genannten Endpunkte hatten Pflegedokumentationssysteme auf Basis von Pflegediagnosen nach NANDA-I, Systeme, welche die verstehende Diagnostik unterstützen und solche, die systematisch Situationen erheben und planen, die für BewohnerInnen von Pflegeeinrichtungen mit positiven Gefühlen verbunden sind.

Mindestanforderungen an die Pflegedokumentation sind nicht nur rechtlich zu begründen, sondern müssen Evidence-basiert sein. Das bedeutet, es können nur solche Bestandteile bei der Pflegedokumentation als Mindeststandard eingefordert werden, die wissenschaftlich nachgewiesen wünschenswerte Ergebnisse in der Pflege unterstützen und gleichzeitig möglichst wenig unerwünschte Wirkungen haben. In der Literatur konnten solche unerwünschten Wirkungen ebenfalls identifiziert werden, z. B. das Gefühl der Pflegefachpersonen, kontrolliert zu werden; das Gefühl der Pflegefach-personen, den BewohnerInnen und ihrer jeweils individuellen Situation nicht gerecht zu werden; von den BewohnerInnen wahrgenommener Ärger darüber, beobachtet und bewertet zu werden.

Weiterer Forschungsbedarf besteht nach wie vor für die Entwicklung und Untersuchung von Pflegedokumentationssystemen, die in der Alltagspraxis sinnvoll unterstützen. In diesem Bereich ist mehr Nutzerorientierung vonnöten, wobei die pflegebedürftigen Menschen als mittelbare und die Pflegefach- und Hilfspersonen als unmittelbare NutzerInnen von Pflegedokumentationssystemen zu sehen sind. Es ist ein nutzerorientiertes Design von Pflegedokumentationssystemen anzustreben, ein sogenanntes user-centered design of nursing care planning tools. Hier sind Industrie, etwa die Hersteller von Pflegedokumentationssystemen, und Wissenschaft weiter gefragt.



Quelle: Hochschule München , 14.07.2016 (tB).

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