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Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen
Erfahrungen aus EHEC-Krise umgesetzt
Berlin (31. August 2011) – Das Bundeskabinett hat heute in Berlin den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen. Zum Schutz vor einer grenzüberschreitenden Ausbreitung von bedrohlichen Krankheiten sieht der Gesetzentwurf u. a. vor, dass in ausgewählten Flughäfen und Seehäfen besondere Maßnahmen getroffen werden, um im internationalen Handels- und Reiseverkehr auftretende Gesundheitsgefahren besser abwehren zu können.
Mit dem Gesetzentwurf zieht das Bundesgesundheitsministerium darüber hinaus die Konsequenzen aus den Erfahrungen mit der EHEC-Epidemie. Das Robert Koch-Institut soll künftig schneller über die infektionsepidemiologische Lage informiert sein. Diagnosen von meldepflichtigen Erkrankungen müssen künftig innerhalb von 24 Stunden beim Gesundheitsamt vorliegen. Die Übermittlungsfristen vom Gesundheitsamt über die Landesstellen an das Robert Koch-Institut dürfen künftig maximal drei Tage betragen. In einer Studie sollen bessere informationstechnologische Lösungen im Meldewesen untersucht werden.
Der Gesetzentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bundesgesundheitsministerium.de
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), 31.08.2011 (tB).