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EU-Direktive erschwert Augenhornhautspende
Verkürzte Frist für Blutentnahme bei SpenderInnen verursacht massiven Rückgang der Transplantationen
Freiburg (8. März 2011) – Im Jahr 2007 wurden die EU-Geweberichtlinien 2004/23/EG, 2006/17/EG und 2006/86/EG durch das Gewebegesetz sowie die Transplantationsgesetz-Gewebeverordnung in Deutsches Recht umgesetzt. Sie enthalten unter anderem die Regelung, dass bei potentiellen Hornhautspendern Blut für infektionsserologische Untersuchungen innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Todes entnommen werden muss. Ziel dieser Begrenzung soll sein, mehr Sicherheit im Hinblick auf die Übertragung von Erkrankungen durch Hepatitis- und HI-Viren zu bekommen. Eine Studie der Charité – Universitätsmedizin Berlin und des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf besagt jedoch, dass selbst 48 Stunden nach dem Tod entnommenes Blut sichere Untersuchungsergebnisse liefert.
„Für die vollständige Abklärung einer Hornhautspende einschließlich des Gesprächs mit den Angehörigen des potentiellen Spenders werden häufig mehr als 24 Stunden benötigt“, so Dr. Philip Maier, Oberarzt der Universitäts-Augenklinik Freiburg und Leiter der Lions Hornhautbank Baden-Württemberg. Das stellte bisher kein Problem dar, da eine Hornhaut bis zu 72 Stunden nach dem Tode entnommen werden kann.
In Deutschland und in anderen europäischen Ländern hat die 24-Stunden- Regelung zu einer teils deutlichen Abnahme der Spenden geführt. Europaweit kam es, laut der European Eye Bank Association, zu einem Rückgang um 19 Prozent, von 34.768 im Jahr 2008 auf 28.270 im Jahr 2009. Die Sektion Gewebetransplantation und Biotechnologie der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft gibt an, dass 2010 in Deutschland schätzungsweise 3.200 Transplantate verloren gingen.
Im Rahmen der Jahrestagung der Gemeinschaft Europäischer Hornhautbanken am 21. und 22. Januar 2011 in Freiburg diskutierten VertreterInnen führender europäischer Gewebeorganisationen über den Zusammenhang der 24-Stunden-Regel mit den abnehmenden Hornhautspenden in ganz Europa. Obwohl die Bundesregierung und die Europäische Kommission über die Problematik informiert sind, zeichnet sich bisher keine Lösung ab. Um dieses Problem auf europäischer Ebene angehen zu können, sollten sich alle betroffenen Gewebebanken an die entsprechenden politischen Institutionen ihres Landes wenden. Auch in Deutschland wird Prof. Dr. Thomas Reinhard, Präsident der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft und Ärztlicher Direktor der Universitäts- Augenklinik Freiburg, weiterhin versuchen, mit Hilfe aktueller Leistungszahlen der deutschen Hornhautbanken sowie neuer Studienergebnisse eine rasche politische Lösung dieses Problems herbeizuführen.
Quelle: Universitätsklinikum Freiburg, 08.03.2011 (tB).