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EU-Kommission: Zugang zur Pflegeausbildung erst nach 12 Schuljahren ermöglichen
Erneuerung der Berufsanerkennungsrichtlinie
bpa warnt vor Verschärfung des Fachkräftemangels
Berlin (12. Januar 2012) – Die Europäische Kommission hat zur Jahreswende dem EU-Parlament die in Deutschland höchst umstrittene Änderung der Berufsanerkennungsrichtlinie unterbreitet. Diese enthält neben der Heraufsetzung der für die Krankenpflegeausbildung erforderlichen Schulbildung auf zwölf Jahre auch eine Vielzahl an weiteren Änderungen des europäischen Berufsanerkennungsrechts, die Bedeutung für die Anerkennung europäischer Berufsabschlüsse haben. Die EU-Kommission begründet die Erneuerung der Richtlinie mit dem Mangel an Arbeitskräften. Dieser werde in Zukunft nicht nur fortbestehen, sondern voraussichtlich sogar ansteigen, insbesondere im Gesundheitswesen.
„Damit wird unsere Ansicht des bereits existierenden Pflegekräftemangels nun selbst von Seiten der EU bestätigt“, sagt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). „Umso unverständlicher ist es, dass mit dieser Richtlinie der Zugang zur Pflegeausbildung deutlich erschwert werden soll.“
Der bpa und die Pflegeeinrichtungen befürchten, dass sich damit der Fachkräftemangel noch erheblich verschärfen wird. Diese Kritik wird von der deutschen Politik geteilt. Darüber hinaus würde die vorgelegte Richtlinie diverse Regelungen des erst zum April 2012 in Kraft tretenden Anerkennungsgesetzes in Deutschland in Frage stellen.
Eine Erhöhung der schulischen Voraussetzungen für die Krankenpflege würde in Deutschland aufgrund der geplanten Zusammenlegung der Alten- und Krankenpflege bedeuten, Altenpfleger kann nur werden, wer Abitur hat oder zwölf Jahre Schulbildung. Der bereits bestehende Fachkräftemangel würde deutlich verstärkt und das bei erheblich steigenden Zahlen pflegebedürftiger Menschen.
Die Richtlinie liegt nun dem EU-Parlament vor, das weitere Verfahren ist in Gang gesetzt. Die geänderte Richtlinie soll noch 2012 beschlossen werden. Es gilt jetzt zu handeln, um dem bereits bestehenden Fachkräftemangel nicht weiter Vorschub zu leisten.
Quelle: Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), 12.01.2012 (tB).