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EU-Parlamentsausschüsse diskutieren Reform der Berufeanerkennungsrichtlinie
Berlin (3. September 2012) – Die Berichterstatter der drei beteiligten Ausschüsse des EU-Parlamentes haben im Juli 2012 die Entwürfe ihrer Berichte zu den Vorschlägen der EU-Kommission für eine Reform der Richtlinie 2005/36/EG abgegeben. Nach Ende der Sommerpause im Parlament beginnen nun die Beratungen in und zwischen den Ausschüssen für die endgültige Fassung der Berichte. Die anderen Ausschussmitglieder können nun Änderungsvorschläge für den Text einbringen. Auch der Wettbewerbsfähigkeitsrat wird im Oktober die Vorschläge beraten. Die Abstimmung über den Entwurf der Richtlinie wird für Anfang 2013 unter irischer Präsidentschaft erwartet.
Die Berichterstatterin für den federführenden Ausschuss Binnenmarkt Frau Vergnaud (F) unterstützt weitgehend die Vorschläge der Kommission. Das gleiche gilt für die Berichterstatterin für den Ausschuss Arbeit und Soziales Frau Ronzulli (I). Nur Frau Weisgerber (D-CSU) für den Ausschuss Umwelt und Gesundheit hat sich insbesondere zur Frage Zugang mit 12 Jahren Allgemeinbildung deutlich gegen den Vorschlag der Kommission positioniert. Im Bericht von Frau Vergnaud wird eine Übergangsfrist von sechs Jahren bis zur Implementierung in nationales Recht vorgeschlagen. Hierfür hatte sich vor allem Österreich stark gemacht, wo vor kurzem die Anhebung der Zugangsvoraussetzung auf 12 Jahre beschlossen wurde.
Der DBfK ist mit diesem Zwischenergebnis im Prozess der Reform der Richtlinie durchaus zufrieden und geht optimistisch in die nächste Beratungsphase. Die eng mit EFN (European Federation of Nurses Associations) abgestimmten Initiativen haben sich ausgezahlt. In vielfachen Reaktionen aus dem EU-Parlament wird unsere Position für eine bessere Qualifizierung von Pflegefachpersonen unterstützt – auch von deutschen MdEPs! Leider hatten sich ja alle Bundestagsfraktionen voreilig gegen eine Anhebung der Zugangsvoraussetzungen festgelegt. Doch auch hier ist im Einzelgespräch ein Umdenken bemerkbar.
Der DBfK fordert nach wie vor die Bundesregierung auf, endlich Vorschläge zur Äquivalenz zu den 12 Jahren Allgemeinbildung zu beraten. Eine Möglichkeit aus Sicht des DBfK hierzu ist ein Zugang über 10 Jahre Allgemeinbildung plus eine zweijährige Pflege- bzw. Sozialassistenzausbildung im staatlichen Bildungssystem. Auch die vorgeschlagene Übergangsfrist käme deutschen Interessen entgegen.
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), 03.09.2012 (tB).