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11. August 2010 – Beginn des Ramadan
Fastenbrecher in Ägypten von Bestrafung bedroht
Frankfurt am Main (10. August 2010) – Ein Bissen und Schluck in der Öffentlichkeit können mit Beginn des Ramadan am 11. August bis zum 8. September jetzt auch in Ägypten zur Bestrafung führen. Darauf weist die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hin und empfiehlt Touristen Zurückhaltung bei der Nahrungsaufnahme oder beim Rauchen in der Öffentlichkeit vor Sonnenuntergang. Im Sommer 2009 hatte das ägyptische Innenministerium erstmals eine Kampagne zur Einhaltung der Abstinenz von Essen, Trinken und Rauchen während des Ramadan durchgeführt. In Südägypten war es Ende August 2009 zu hunderten Verhaftungen von öffentlichen „Ramadan-Brechern“ durch die Polizei, z.B. von auf Straßen rauchenden Jugendlichen, gekommen. Die IGFM appelliert an Staatspräsident Mubarak, Inhaftierungen und anschließende Bestrafungen als Angriff auf die verfassungsmäßig garantierte persönliche Freiheit zu unterbinden, insbesondere weil Ägypten kein homogener islamischer Staat sei, sondern mindestens 12 % der Bevölkerung Kopten seien, von der großen Zahl internationaler Touristen im Sommermonat August ganz abgesehen.
Als Geste guten Willens im Ramadan sollte sich die präsidiale Republik Ägypten die Vereinigten Arabischen Emirate zum Vorbild nehmen, so die IGFM. Präsident Sheikh Khalifa bin Zayed Al Nahyan hatte dort Anfang August die Freilassung von 724 Gefangenen als humanitäre Geste zum bevorstehenden Ramadan bekannt gegeben. Hinsichtlich Ägypten denkt die IGFM hierbei besonders an die sechs Brüder der christlichen Familie Morris Ghattas, die am 22. Januar 2009 zu drei Jahren Arbeitslager und 2100 Dollar Buße verurteilt worden waren, weil sie während des Ramadan des Jahres 2008 ihr Straßencafé in Port Said geöffnet hielten. Nach Auffassung der Richter seien damit Muslime verleitet worden, gegen das islamische Ess- und Trinkverbot zu verstoßen. Nach ägyptischem Recht ist es jedoch nicht vorgeschrieben, im islamischen Fastenmonat Ramadan tagsüber Cafés und Restaurants zu schließen. Die Freilassung sähe die IGFM auch als ein Zeichen der Toleranz gegenüber der christlichen Minderheit.
Die IGFM sieht in der mit Strafen sanktionierten Ramadan-Abstinenz eine Verletzung der Menschenrechte und Religionsfreiheit. Die auch in anderen islamischen Ländern wie Algerien und Kuwait praktizierte staatliche Bestrafung von öffentlichen Ramadan-Brechern ist ein Schritt in Richtung „Taliban-Mentalität“, des Zwangs im Glauben mit anschließender harter Bestrafung. Ein schlechtes Beispiel sei die indonesische Provinz Aceh, wo ein solches Verhalten mit Auspeitschung bedroht wird. Ein „aufgeklärter Islam“ dürfe sich nicht mit Strafmaßnahmen bei Verfehlungen gegenüber Abstinenzvorschriften abfinden, so die IGFM.
Quelle: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), 10.08.2010 (tB).