Formale Hürden beseitigen für einfache und bessere Qualitätssicherung

Berlin (20. April 2011) – Ohne Qualitätssicherung ist eine moderne Versorgung im Krankenhaus heute nicht mehr denkbar. Um aus den Qualitätsberichten zeitnah Verbesserungen für die Behandlungen abzuleiten und dem Informationsanspruch von Patienten nachzukommen, sind aktuelle Berichte wichtig. Der GKV-Spitzenverband begrüßt daher die im Infektionsschutzgesetz geplante Neuregelung, dass Krankenhäuser ihre Qualitätsberichte künftig jedes Jahr zu veröffentlichen haben. Bisher mussten Kliniken diese Informationen nur alle zwei Jahre publizieren.

„Der Gesetzgeber sollte an dieser Stelle konsequent weitergehen und die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um auch vorhandene, bereits erfasste Daten für die Qualitätssicherung nutzbar zu machen“, fordert Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. „Eine Zweitnutzung von sogenannten Routinedaten wäre für die Qualitätsmessung im Krankenhaus, in Pflegeheimen oder beim niedergelassenen Arzt sinnvoll. Davon würden Patienten, Ärzte und Wissenschaftler in Deutschland profitieren.“

Könnten bereits erhobene Daten von Kliniken und Krankenkassen für eine Zweitnutzung geöffnet werden, bekämen Patienten, Angehörige, einweisende Ärzte und Forscher wesentlich genauere und vergleichbare Erkenntnisse über die Behandlungsergebnisse in den verschiedenen Einrichtungen. Die derzeitige Rechtslage lässt eine solche Zweitnutzung nicht zu.

Derzeit dokumentieren Ärzte in den bisher zweijährigen Berichten ihre Behandlungsqualität ausschließlich mit gesondert erhobenen Daten. In den rund 1.800 Krankenhäusern werden heute pro Jahr 3 Millionen Datensätze aufwendig erfasst. Trotzdem sind viele dieser Daten unvollständig, sodass Aussagekraft verloren geht. Verglichen mit dem hohen personellen und zeitlichen Aufwand ist der Erkenntnisgewinn für alle Beteiligten zu gering. Das muss jedoch nicht zwangsläufig so bleiben, wenn es gelänge, die Daten sinnvoll zu ergänzen bzw. zu ersetzen.


Beispiel Transplantationsmedizin

Eines der vielen sinnvollen Anwendungsgebiete für die ergänzende Zweitnutzung von bereits erfassten Daten für die Qualitätsmessung ist die Transplantationsmedizin. Nach einer Transplantation ist der Arzt, der den Eingriff vorgenommen hat, während der anschließenden drei Jahre für die Qualitätsdokumentation verantwortlich. Mindestens einmal pro Jahr muss er nach eigener Recherche festhalten, wie das transplantierte Organ arbeitet und ob der Patient noch lebt. Im dritten Jahr liegen beispielsweise für jeden fünften nierentransplantierten Patienten keine solchen Angaben mehr vor. Zuverlässige und vergleichbare Aussagen zum Transplantationsverfahren, zu den Patienten und den jeweils verpflanzten Organen sind damit nicht möglich – ein Defizit für die Versorgung und für die Forschung.

Würden in die Qualitätssicherung jedoch bereits vorhandene Versicherteninformationen der Krankenkassen zum Überleben der Patienten einbezogen werden, könnte die Aussagekraft der Angaben erhöht und der Arbeitsaufwand für Klinikmitarbeiter zugleich verringert werden. Mehrere Millionen Datenabfragen würden sich erübrigen, wenn man auf die Versichertenstammdaten der Krankenkassen zurückgreifen könnte. Von den heute existierenden 322 Kennzahlen für die sektorübergreifende Qualitätssicherung könnten 67 durch die Angaben der Krankenkassen zum Überleben der Patienten ersetzt werden. Das würde die Patientenversorgung verbessern und die Krankenhäuser von Bürokratie entlasten.


Quelle: GKV-Spitzenverband, 20.04.2011 (tB).

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