Fragen und Antworten zur Beschaffung und Qualitätssicherung von Schutzausrüstung in der COVID-19-Pandemie

 

Wer beschafft die Schutzausrüstung fürs Gesundheitswesen?

Berlin (6. Juni 2020) — Grundsätzlich deckt jedes Krankenhaus, jede Pflegeeinrichtung und jede Arztpraxis seinen Bedarf persönlicher Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel und anderen Gütern selbstständig. Anfang des Jahres, zu Beginn der Corona-Epidemie, hat sich allerdings gezeigt, dass in vielen Bereichen Schutzausrüstung und andere Verbrauchsgüter knapp und zudem schwer zu beschaffen waren. Auf den nationalen und internationalen Märkten ergab sich eine extreme Konkurrenzsituation im Bereich Schutzausrüstung und intensivmedizinische Infrastruktur.

Deshalb hat die Bundesregierung gemeinsam mit allen Verantwortlichen in Bund und Ländern und mit allen Akteuren des Gesundheitswesens Maßnahmen ergriffen, um ein hohes Schutzniveau zu erhalten und für ausreichend Schutzausrüstung zu sorgen. Seit 28. Februar 2020 wurde zunächst über die Beschaffungsämter von BMVg, BMF und BMI, seit 9. März 2020 auch vom BMG selbst Schutzausstattung beschafft.

Die vom Bund beschafften Güter werden hauptsächlich auf zwei Wegen an die Anwender verteilt: Nach einem festen Schlüssel werden die Bundesländer beliefert, die dann die Güter vor allem an Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen verteilen. Die Lieferungen für die Arztpraxen werden über die Kassenärztlichen Vereinigungen verteilt. Der Bund liefert somit nicht direkt an die Ärzteschaft oder die Krankenhäuser.

 

Welche Beschaffungswege gibt es? 

Neben einer Vielzahl von Einzelbeschaffungsmaßnahmen hat das BMG angesichts des damals feststellbaren großen Mangels an Maskenüber die Generalzolldirektion ein zeitlich begrenztes Open-House-Verfahren eingeleitet. Das heißt, jedes Unternehmen, das die vorgegebenen Vertragsbedingungen (etwa eine Mindestmenge von 25.000 Stück pro Produktgruppe und den Anlieferungsort bei Erfurt) und Preise (4,50 Euro netto für FFP 2-Masken, 60 Cent für OP-Masken) akzeptiert, hat einen Anspruch auf Vertragsschluss. Angebote konnten von der Veröffentlichung auf der Vergabeplattform Ende März bis zum 8. April 2020 abgegeben werden. Das Ziel des Bundes ist der schnellstmögliche Abschluss des Verfahrens inklusive Anlieferung, Mengen- und Qualitätsprüfung und Abrechnung. Insgesamt wird der Bund aus dem Open-House-Verfahren Lieferungen über insgesamt 198 Mio. FFP2 und 64 Mio. OP-Masken erhalten.

Für Beschaffungen auf dem chinesischen Markt wurden seit Ende März Rahmenverträge mit dem Logistiker FIEGE, mit der Bahn, BASF, Bayer, Daimler, DHL, Lufthansa, Otto und Volkswagen geschlossen. Die Unternehmen kaufen in Geschäftsbesorgung für den Bund, d.h. die Unternehmen kaufen in Abstimmung und in unserem Auftrag, das Ministerium gibt die Käufe frei. Zum Transport kooperiert das BMG mit der Lufthansa, deren Flugzeuge jeden Tag Shanghai anfliegen können. In Deutschland kommen diese Lieferungen in Frankfurt an. Zudem wird nunmehr auch der Transport per Schiff genutzt.

Neben dem Kauf und Import bereits produzierter Schutzmasken setzt der Bund zukünftig stark auf die inländische Produktion von Schutzmasken. Beginnend im Juni 2020 und bis zum Jahresende 2021 werden über das Tenderverfahren zur Maskenproduktion in Deutschland  insgesamt bis zu 3,5 Mrd. Masken zur Verfügung stehen.

 

Wie viele Masken hat das BMG bislang beschafft, wie viele ausgeliefert?

Auf verschiedenen Beschaffungskanälen hat der Bund  500 Mio. FFP2/KN95/FFP3-Masken sowie 1,5 Mrd. OP-Masken vertraglich gesichert (Stand 5. Juni 2020). Davon sind bereits insgesamt 570 Mio. Schutzmasken aller Kategorien an die Zieladressaten ausgeliefert oder im Besitz des Bundes (Stand 5. Juni 2020). Die übrigen rund 1,5 Mrd. Masken werden in unterschiedlichen Tranchen bis zum Herbst dieses Jahres angeliefert.

 

Reicht das für die Versorgung des Gesundheitswesens?

Ja, die Mengen der beschafften Schutzausrüstung sind deutlich gestiegen. Deshalb kann die tägliche Lieferung von Schutzmasken an die Länder und Kassenärztlichen Vereinigungen Mitte des Jahres beendet werden. Zudem beginnt das BMG mit dem Aufbau einer dauerhaften nationalen Reserve an medizinischer Schutzkleidung. Die Reserve soll im Falle einer erneuten akuten Krisenlage wegen stark steigender Infektionszahlen die Versorgung des Gesundheitswesens für mehrere Monate sicherstellen.

 

Wie wird die Qualität der Masken überprüft?

Die Schutzausrüstung wird in einem mehrstufigen Verfahren geprüft, das vom BfArM und dem TÜV Nord entwickelt wurde.

Stufe 1 sieht die Vorort-Prüfung der Ware durch TÜV-Mitarbeiter vor Verfrachtung an Flughäfen in China und in den Logistik-Lagern in Deutschland anhand einer Checkliste vor. Es geht dabei um Sichtprüfungen, Prüfungen der Passform und die Überprüfung des Vorhandenseins der Filtervliese sowie ein Abgleich mit der Liste der in China lizenzierten Exporteure („Whitelist“). Stand Ende Mai wurden etwa 1.800 dieser Prüfverfahren durchgeführt. In Stufe 2 finden laborgestützte Prüfung von FFP2 UND FFP3-Masken hinsichtlich der Filterleistung und des Atemwiderstandes statt.

Bisher entsprachen ca. 20% der gelieferten Schutzmasken nicht den (insbesondere bei FFP2 hohen) Normanforderungen. Sie wurden vom TÜV für die Auslieferung gesperrt. Trotz dieser engmaschigen Qualitätsprüfung sind in wenigen Einzelfällen gesperrte Masken ausgeliefert worden. In diesen Fällen ergingen unmittelbar nach Kenntnis entweder durch das BMG oder den vom BMG beauftragten Logistiker Warnmeldungen an die Empfänger der Masken. In den meisten Fällen befanden sich die Lieferungen noch in den Lagern – etwa der KV Baden-Württemberg. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass in einzelnen Fällen gesperrte Masken auch an die Anwender ausgeliefert wurden.

Außerdem werden Hinweise im Schnellwarnsystem der EU für Verbraucherschutz (RAPEX) überprüft. Soweit vom BMG dort gelistete Masken identifiziert werden können, werden die Abnehmer der durch das BMG beschafften Masken darüber informiert.

Das BMG hat die beauftragten Logistiker zu maximaler Sorgfalt bei der Auslieferung der Masken aufgefordert. Zudem wurde eine weitere, stichprobenartige Prüfung des TÜV Nord beim Auslieferungsprozess veranlasst. Die KVen können auf Kosten des Bundes ergänzende Warenprüfungen vornehmen. Den Ländern als nach gesetzlich zuständig für Arbeitsschutz und Marküberwachung stehen solche Zweitkontrollen ohnehin frei. Alle Prüfungsergebnisse werden zudem gelistet und zum Abruf durch die Zieladressaten bereitgestellt.

 

Warum sind noch so viele Masken im Lager?

Der dreistufige Qualitätssicherungsprozess ist sehr zeitintensiv, aber zwingend erforderlich. Um Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger sowie die übrigen Beschäftigten im Gesundheitswesen zu schützen, kann auf diesen Qualitätssicherungsprozess nicht verzichtet werden. Ein aufwachsender Teil der Lagebestände ist zudem für die Nationale Reserve PSA vorgesehen.

 

Warum kommt es zur Verzögerung bei den Zahlungen?

Wegen des großen Erfolges kommt es im Open House-Verfahren zu Verzögerungen. Die Annahme von vielfach in Teillieferungen gesplitteten 738 Aufträgen hat zu erheblichen Logistikproblemen geführt. Es stand zwar ausreichend Lagerkapazität zur Verfügung, jedoch mussten teilweise kurzfristig neue Anlieferungsorte bestimmt werden. Umgerechnet entspricht das Anliefervolumen der Ladung von rund 700 LKW.

Engpässe entstanden auch bei den unverzichtbare Qualitätsprüfungen und setzen sich in der Abrechnung fort, da eine Kaufpreiszahlungen nur erfolgen kann, wenn Menge und Qualität der Ware bestätigt sind. Sehr viele Vertragspartner haben sich ihrerseits in China mit Ware eingedeckt. Im Open-House-Verfahren bestätigt sich, dass rund ein Fünftel dieser Waren nicht den Vertragsstandards entspricht.

Überdies haben viele Firmen Rechnungen vorgelegt, die nicht den Kriterien des § 14 Abs. 4 UstG entsprachen und von den Unternehmen nachgebessert werden mussten. In diesem Fall beginnt die Frist zur Zahlung erst nach ordnungsgemäß nachgebesserter Rechnung.

Die Verzögerungen sind bedauerlich. Insbesondere auf die regelmäßige Qualitätsprüfung kann der Bund zur Sicherung des Gesundheitsschutzes von Ärztinnen und Ärzten, Pflegerinnen und Pflegern und den übrigen Beschäftigten im Gesundheitswesen nicht verzichten.

 

Weitere Informationen

 

 


Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 06.06.2020 (tB).

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