HAUPTMENÜ
AWARDS
Forschergeist gefragt: 14. Novartis Oppenheim-Förderpreis für MS-Forschung ausgelobt
FernstudiumCheck Award: Deutschlands beliebteste Fernhochschule bleibt die SRH Fernhochschule
Vergabe der Wissenschaftspreise der Deutschen Hochdruckliga und der Deutschen Hypertoniestiftung
Den Patientenwillen auf der Intensivstation im Blick: Dr. Anna-Henrikje Seidlein…
Wissenschaft mit Auszeichnung: Herausragende Nachwuchsforscher auf der Jahrestagung der Deutschen…
VERANSTALTUNGEN
Wichtigster Kongress für Lungen- und Beatmungsmedizin ist erfolgreich gestartet
Virtuelle DGHO-Frühjahrstagungsreihe am 22.03. / 29.03. / 26.04.2023: Herausforderungen in…
Pneumologie-Kongress vom 29. März bis 1. April im Congress Center…
Die Hot Topics der Hirnforschung auf dem DGKN-Kongress für Klinische…
Deutscher Schmerz- und Palliativtag 2023 startet am 14.3.
DOC-CHECK LOGIN
G-BA: Änderungen für das Erfassungsjahr 2017 beschlossen
Datenerhebung zur Behandlungsqualität in Krankenhäusern
Berlin (21. Juli 2016) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die Daten festgelegt, die im Rahmen der Qualitätssicherung im Erfassungsjahr 2017 von den Krankenhäusern zu erheben sind. Die Dokumentationsvorgaben in der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) werden jährlich auf Weiterentwicklungs- und Verbesserungsbedarfe überprüft.
Die geänderten Spezifikationsvorgaben für die Dokumentationssoftware werden im 3. Quartal 2016 auf den Internetseiten des IQTIG ( www.iqtig.org ) veröffentlicht.
Hintergrund – Externe stationäre Qualitätssicherung
Gemäß § 136 Abs. 1 Nr. 1 SGB V bestimmt der G-BA grundsätzlich einheitlich für alle Patientinnen und Patienten durch Richtlinien verpflichtende Maßnahmen der Qualitätssicherung für zugelassene Krankenhäuser. Auf dieser Rechtsgrundlage hat der G-BA die Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser ( QSKH-RL ) beschlossen.
Das Hauptziel der externen stationären Qualitätssicherung ist es, die medizinische und pflegerische Leistung der Krankenhäuser in Deutschland qualitativ zu verbessern und vergleichbar zu machen. Dem Verfahren liegt folgendes methodisches Prinzip zugrunde: Die Behandlung aller Patientinnen und Patienten eines Krankenhauses wird in ausgewählten Bereichen, zum Beispiel gynäkologische Operationen, anhand zuvor festgelegter Qualitätsmerkmale (Qualitätsindikatoren) dokumentiert. Diese Daten werden zentral an das unabhängige Institut nach § 137a SGB V, das IQTIG, sowie die jeweiligen Landesgeschäftsstellen Qualitätssicherung übermittelt und dort ausgewertet. Die Vertrauenswürdigkeit der Daten wird mit Hilfe eines Validierungsverfahrens überprüft.
Die Ergebnisse der Auswertung werden den Krankenhäusern zurückgespiegelt. So hat jedes Krankenhaus die Möglichkeit, den eigenen Leistungsstand in Relation zu anderen einzuschätzen und konkrete Ansätze für die Qualitätsverbesserung zu entwickeln. Zudem gibt es in jedem Bundesland Fachgruppen, die die Ergebnisse ebenfalls analysieren und bei auffälligen Daten Gespräche mit den Krankenhäusern führen (Strukturierter Dialog). Wird ein Defizit festgestellt, werden qualitätsverbessernde Maßnahmen eingeleitet.
Quelle: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), 21.07.2016 (tB).