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G-BA
Bewertung der Projektskizzen zur Versorgungsforschung hat begonnen
Berlin (23. Mai 2016) – Im zweistufig angelegten Antragsverfahren auf Fördermittel zur Versorgungsforschung hat der Expertenbeirat mit der Begutachtung der Projektskizzen begonnen. Die Antragsteller mit den überzeugendsten Konzepten werden anschließend vom Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) beziehungsweise dem beauftragten Projektträger gebeten, einen vollständigen Antrag auf Fördermittel einzureichen.
Insgesamt 296 Konzepte zu Forschungsprojekten, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Weiterentwicklung der Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind, wurden bis zum Fristende am 9. Mai 2016 beim DLR Projektträger eingereicht. Die Anträge beziehen sich zu einem Drittel auf die themenoffene und zu zwei Dritteln auf die themenspezifische Förderbekanntmachung, die sechs mögliche Themenfelder benennt.
Ein hoher Anteil der zur themenspezifischen Förderbekanntmachung eingereichten Projektskizzen richtet sich auf das Themenfeld „Qualitätssicherung und / oder Patientensicherheit in der Versorgung“, gefolgt von „Einsatz und Verknüpfung von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung“. Danach kommen die Themenfelder „Bedarfsgerechtigkeit und / oder Wirtschaftlichkeit der GKV-Versorgung“ und „Instrumente zur Messung von Lebensqualität“. Weniger Anträge entfielen auf die Themenfelder „Innovative Konzepte patientenorientierter Pflege“ und „Administrative und bürokratische Anforderungen im Gesundheitswesen“.
Von den am 8. April 2016 im Zuge der ersten Förderwelle des Innovationsausschusses veröffentlichten Förderbekanntmachungen betrafen vier die Versorgungsforschung. Neben der themenspezifischen und themenoffenen Förderbekanntmachung zur Weiterentwicklung der Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung betreffen die beiden anderen Förderbekanntmachungen die Evaluation und Auswertung von Selektivverträgen nach §§ 73c und 140a SGB V sowie die Evaluation der Richtlinie des G-BA zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung . Das Antragsverfahren hier ist einstufig angelegt – vollständige Anträge können noch bis spätestens bis 5. Juli 2016 beim Projektträger eingereicht werden.
Quelle: Der Gemeinsame Bundesausschuss, 23.05.2016 (tB).