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G-BA empfiehlt Aktualisierung des Behandlungsprogramms Brustkrebs
Berlin (17. März 2011) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag Empfehlungen zur Aktualisierung des strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm, DMP) für Patientinnen mit Brustkrebs beschlossen. Damit trägt der G-BA der Dynamik des medizinischen Fortschritts und der daraus folgenden Verbesserung der Versorgung von Brustkrebs-Patientinnen Rechnung. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Anforderungen an zugelassene DMP regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Die jetzt beschlossenen Empfehlungen des G-BA betreffen das im Februar 2006 per Rechtsverordnung in Kraft getretene DMP Brustkrebs.
Eine mit medizinisch-wissenschaftlichen Fachexpertinnen und Fachexperten besetzte Arbeitsgruppe hatte die Programminhalte zuvor überarbeitet. Dabei stand die Überprüfung des bestehenden DMP Brustkrebs im Hinblick auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Änderungen der medizinischen Praxis im Vordergrund. Diese wurden mit den Empfehlungen und Aussagen von aktuellen internationalen und nationalen evidenzbasierten Leitlinien verglichen und angepasst, nachdem das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hierzu eine systematische Recherche vorgelegt hatte.
Die Aktualisierungen betreffen sowohl Diagnostik als auch Therapie des Brustkrebses und berücksichtigen zudem Aspekte der Nachsorge, wie beispielsweise körperliche Aktivitäten und Ernährung. Aufgenommen wurden Empfehlungen zu therapeutischen Maßnahmen, wie etwa einer Chemotherapie vor der Operation (primär systemische Therapie) oder zu neuartigen Behandlungsmöglichkeiten, wie beispielsweise einer Antikörpertherapie. Diese haben unter bestimmten Bedingungen Vorteile hinsichtlich des Behandlungsergebnisses und der Lebensqualität der Patientinnen. Ebenso wurden die Empfehlungen zur Strahlentherapie der Lymphabflusswege aktualisiert und erweitert. Ziel ist hier die Verbesserung der individuellen Entscheidungsfindung im Sinne einer Abwägung zwischen dem Risiko eines örtlichen Wiederauftretens des Tumors und dem Risiko von Nebenwirkungen der Strahlentherapie.
Brustkrebs ist in Deutschland mit über 57.000 Neuerkrankungen pro Jahr die häufigste Krebserkrankung bei Frauen.
Der vollständige Beschluss des G-BA, der als Empfehlung an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Grundlage für die Rechtsverordnung zum Risikostrukturausgleich ist, wird in Kürze auf folgender Internetseite veröffentlicht:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), 17.03.11 (tB).