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G-BA: Hygiene
Gesetzliche Vorgaben und Zuständigkeiten
Berlin (6. Dezember 2012) – In Deutschland gibt es auf Bundes- und Landesebene eine Vielzahl von Regelungen, die – im engeren oder weiteren Sinne – die Hygiene betreffen. Dies sind zum einen Vorgaben, die von baulichen, technischen oder organisatorischen Maßnahmen über Desinfektions- und Sterilisationsvorschriften bis zum Hygienemanagement reichen. Ziel ist es, das Infektionsrisiko bei einem Aufenthalt in einem Krankenhaus, einer Praxis oder einer anderen Gesundheitseinrichtung zu verringern. Zum anderen gibt es eine Reihe von Vorschriften, die nicht in erster Linie die Vorbeugung/Vermeidung von nosokomialen (in einer Behandlungseinrichtung erworbenen) Infektionen betreffen, sondern deren Erkennung, Erfassung, Bewertung und gezielte Kontrolle.
Ebenso vielfältig wie die Regelungsinhalte sind deren „Normgeber“ und deren Verbindlichkeit. Neben Gesetzen (insbesondere dem Infektionsschutzgesetz) und Rechtsverordnungen auf Bundes- und Landesebene erstellt zum Beispiel das Robert Koch-Institut in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Bundesbehörden als Maßnahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes Richtlinien, Empfehlungen, Merkblätter und sonstige Informationen. Beim Robert Koch-Institut ist eine Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention eingerichtet, die Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen trifft. Zudem wird derzeit beim Robert Koch-Institut eine Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie aufgebaut, die Empfehlungen mit allgemeinen Grundsätzen für Diagnostik und antimikrobielle Therapie, insbesondere bei Infektionen mit resistenten Krankheitserregern erstellt.
Empfehlungscharakter haben die Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), die auch Hinweise zum Thema Hygiene enthalten. Und auch die Teilnahme an Kampagnen wie der „Aktion Saubere Hände“, die von einem Bündnis verschiedener Akteure getragen wird, oder am Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System KISS ist Gesundheitseinrichtungen freigestellt.
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Eine Übersicht über die Zuständigkeiten in den Bundesländern und den dort geltenden zentralen Hygieneverordnungen finden Sie auf der Website des Robert Koch-Instituts: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Netzwerke/Adressen.html
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, 06.12.2012 (tb).