G-BA:

Innovationsausschuss gibt Förderschwerpunkte bekannt

 

Berlin (29. Februar 2016) – In die Förderung neuer Versorgungsprojekte durch den Innovationsfonds kommt Bewegung. Am Donnerstag, dem 18. Februar 2016 hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Geschäftsstelle mit der Erstellung von Entwürfen für die ersten Förderbekanntmachungen zu den nachfolgend dargestellten Förderschwerpunkten beauftragt. Die Förderschwerpunkte werden unter Berücksichtigung der Empfehlung des Expertenbeirats zusammen mit den noch zu spezifizierenden Förderkriterien wesentlicher Bestandteil der Förderbekanntmachungen sein.


Sowohl für die neuen Versorgungsformen als auch für die Versorgungsforschung hat der Innovationsausschuss für die erste Förderwelle im Jahr 2016 jeweils einen themenoffenen und mehrere themenspezifische Förderschwerpunkte definiert.

 

In den themenoffenen Förderschwerpunkten können Projekte unabhängig von ihrer thematischen Ausrichtung gefördert werden, soweit sie den Förderkriterien entsprechen.

 

Der themenspezifische Teil des Förderbereichs „neue Versorgungsformen“ enthält folgende Förderschwerpunkte:

 

  • Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten.
  • Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit.
  • Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health.
  • Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen:

 

      • Ältere Menschen,
      • Menschen mit psychischen Erkrankungen,
      • pflegebedürftige Menschen,
      • Kinder und Jugendliche,
      • Menschen mit seltenen Erkrankungen.

 

Der themenspezifische Teil des Förderbereichs „Versorgungsforschung“ enthält folgende Förderschwerpunkte:

  • Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und Patientensicherheit in der Versorgung.
  • Verbesserung von Instrumenten zur Messung von Lebensqualität für bestimmte Patientengruppen.
  • Innovative Konzepte patientenorientierter Pflege unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsteilung und der Schnittstellen sowie der Integration ausländischer anerkannter Pflegefachkräfte in den Versorgungsalltag.
  • Verbesserung der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit der GKV-Versorgung.
  • Ursachen, Umfang und Auswirkungen administrativer und bürokratischer Anforderungen im Gesundheitswesen auf die Patientenversorgung sowie Entwicklung geeigneter Lösungsansätze.
  • Einsatz und Verknüpfung von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung.

 

Antragsteller können sich nach Veröffentlichung der Förderbekanntmachungen entweder auf einen themenspezifischen oder auf einen themenoffenen Förderschwerpunkt bewerben.

 

Eine Konkretisierung der Förderkriterien sowie der weiteren Anforderungen an die Projekte und die Anträge erfolgt im Rahmen der Förderbekanntmachungen, die auf den Internetseiten des Innovationsausschusses (https://innovationsfonds.g-ba.de/) beim G-BA sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

 

Eine Antragstellung ist erst nach Veröffentlichung einer Förderbekanntmachung möglich. Rechtlich verbindlich sind die Festlegungen in den künftigen Förderbekanntmachungen.

 

 


Quelle: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), 29.02.2016 (tB).

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