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G-BA legt letzte Einzelheiten zu Gastrointestinal-Tumoren fest
Berlin (3. April 2014) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute den zur ambulanten spezialfachärztlichen Behandlung (ASV) noch ausstehenden Konkretisierungsbeschluss zu Gastrointestinal-Tumoren und anderen Tumoren der Bauchhöhle gefasst. Am 20. Februar 2014 hatte der G-BA beschlossen, spezifische Leistungen im Rahmen der onkologischen Behandlung, die nicht im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zur Abrechnung ärztlicher Leistungen abgebildet sind – beispielsweise die Teilnahme an Tumorkonferenzen oder die interdisziplinäre Koordination des Behandlungspfads – in einen Appendix zur entsprechenden Regelung aufzunehmen und sich dabei an den bestehenden Gebührenordnungspositionen der Onkologie-Vereinbarung zu orientieren. Soweit erforderlich, sollten dabei auch ergänzende Mindestmengen für einzelne onkologische Behandlungen festgelegt werden.
„Durch Anlehnung an die Behandlungs-Pauschalen in der Onkologie-Vereinbarung hat der G-BA den Weg für eine angemessene Bewertung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den ergänzten Bewertungsausschuss geebnet,“ sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses ASV.
Bereits am 20. Februar 2014 hatte der G-BA festgelegt, dass das ärztliche Kernteam eine Mindestanzahl von 140 Patientinnen und Patienten mit schweren Verlaufsformen von Gastrointestinal-Tumoren pro Jahr behandeln muss. Zudem wurde eine Übergangsregelung von zwei Jahren ermöglicht, innerhalb derer die geforderte Mindestmenge um 50 Prozent unterschritten werden kann. Mit heutigem Beschluss wurde eine ergänzende arztbezogene Mindestmenge beschlossen, die unabhängig von der Diagnose von mindestens einem Mitglied des Kernteams durchschnittlich pro Quartal erfüllt werden muss, um die gebotene Behandlungsroutine speziell bei der Durchführung von intravenösen Chemotherapien nachzuweisen.
Der Beschluss wird in Kürze auf folgender Seite veröffentlicht:
Die Gesamtregelung zu Gastrointestinal-Tumoren und anderen Tumoren der Bauchhöhle tritt frühestens zum 1. Juli 2014 nach Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Quelle: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), 03.04.2014 (tB).