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G-BA passt Regelung zur psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen an
Berlin (16. Februar 2012) – Mit einer am Donnerstag beschlossenen Anpassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie zielt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf eine wirkungsvollere Umsetzung der gesetzlich vorgesehenen Quotenregelung bei der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Diese sieht vor, dass in jedem Planungsbereich ein bestimmter Anteil der Zulassungsmöglichkeiten denjenigen Leistungserbringern vorbehalten wird, die ausschließlich Kinder und Jugendliche betreuen.
Der G-BA-Beschluss hat zum Inhalt, dass Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten mit einer weiteren Zulassung als psychologischer Psychotherapeut zur Behandlung von Erwachsenen bei der Berechnung der Quote nur dann mit erfasst werden, wenn sie mindestens zu 90 Prozent Kinder und Jugendliche behandeln. Bisher wurden diese Leistungserbringer mit der Hälfte ihrer Zeit für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen eingerechnet.
„Die Zahlen zeigen, dass das Ziel einer faktischen Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen bisher nicht erreicht wurde“, sagte Dr. Rainer Hess, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Bedarfsplanung. „Deshalb ist es sachgerecht, hier eine Korrektur vorzunehmen. Allerdings soll der Beschluss erst am 1. Januar 2013 in Kraft treten, da bis dahin die Regelungen der Bedarfsplanung insgesamt überarbeitet werden.“
Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung am 1. Januar 2013 in Kraft. Der Beschlusstext und eine Beschlusserläuterung werden auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-unterausschuss/7/
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), 16.02.2012 (tB).