G-BA: Themenfindungs- und Priorisierungsverfahren für Themen der Qualitätssicherung

Übersicht der Prozessschritte und Ergebnisse für das Jahr 2012 beschlossen

 

Berlin (17. Januar 2013) – Im Bereich der Qualitätssicherung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Übersicht der Prozessschritte und Ergebnisse für das Themenfindungs- und Priorisierungsverfahren (TuP-Verfahren) im Jahr 2012 verabschiedet. Das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung beschloss am Donnerstag in Berlin die Veröffentlichung der Liste von Themen, für die eine Qualitätssicherung im Rahmen von Richtlinien des G-BA entwickelt wird. Dazu zählen unter anderem QS-Themen wie Herzklappen, Tonsillenoperation (Teilentfernung der Gaumenmandeln) oder Schlaganfall.

 

„Das TuP-Verfahren leistet einen wertvollen Beitrag auf dem Weg zu einem lernenden Versorgungssystem. Erkenntnisse aus Epidemiologie und Versorgungsforschung fließen nunmehr systematisch in die Auswahl von Qualitätssicherungsthemen ein“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses Qualitätssicherung.

 

„Zu den weiteren Vorteilen des TuP-Verfahrens zählt, dass Qualitätsverbesserungspotentiale und angestrebte Qualitätsziele des beantragten neuen QS-Verfahrens klar definiert und wissenschaftlich untermauert sein sollen. Zusätzlich sind Machbarkeitsgesichtspunkte sowie das Aufwand-Nutzen-Verhältnis zu beachten.“

 

Bereits im August 2011 hatte der G-BA für die Identifizierung und Priorisierung von Themen der Qualitätssicherung das standardisierte Themenfindungs- und Priorisierungsverfahren beschlossen, das für das Jahr 2012 erstmals angewendet wurde. Die Themenauswahl bezieht sich auf die Qualitätssicherungs-Richtlinien und -Regelungen des G-BA nach § 92 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und § 137 Abs. 3 SGB V.

 

Themenvorschläge werden im G-BA schriftlich eingereicht und anhand eines Kriterienkatalogs begründet. Vorschlagsberechtigt sind die unparteiischen Mitglieder, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband sowie die Patientenvertretung.

 

Darüber hinaus können das AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, das Bundesministerium für Gesundheit, der Verband der privaten Krankenversicherung, die Bundesärztekammer, der Deutsche Pflegerat, die Bundespsychotherapeutenkammer und die Bundeszahnärztekammer Vorschläge machen.

 

Der Beschluss zur Übersicht der Prozessschritte und Ergebnisse für das Themenfindungs- und Priorisierungsverfahren im Jahr 2012 wird in Kürze auf der Internetseite des G-BA veröffentlicht:

 

 


 

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), 17.01.2013 (hB).

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