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G-BA überprüft zwei weitere Laser-Verfahren zur Behandlung der gutartigen Prostatavergrößerung
Berlin (20. Oktober 2011) – Die Erkenntnislage zum patientenrelevanten Nutzen der Enukleation bzw. der Ablation der Prostata mittels Thulium-Laser (TmLEP bzw. TmLAP) ist nicht ausreichend. Aufgrund aktueller Studienaktivitäten wird die TmLEP im Rahmen der geringinvasiven Behandlung des benignen Prostatasyndroms (gutartige Prostatavergrößerung) im Krankenhaus zwar weiterhin zu Lasten der GKV erbracht werden können, jedoch nur unter Einhaltung von Vorgaben zur Struktur- und Prozessqualität. Diese Entscheidung ist befristet bis Ende 2016. Für die Ablation der Prostata mittels Thulium-Laser (TmLAP) werden dagegen in absehbarer Zeit keine weiteren entscheidenden wissenschaftlichen Ergebnisse erwartet. Deshalb ist diese Therapie als stationäre Behandlung künftig keine GKV-Leistung mehr und wird auch nicht in die ambulante vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. Entsprechende Beschlüsse fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin.
„Derzeit liegen weder valide Daten zum Nutzen noch zu den unerwünschten Wirkungen der beiden Thulium-Laserverfahren TmLEP und TmLAP im Vergleich zu anderen verfügbaren Therapien vor. Beides ist aber im Sinne der Patientensicherheit für eine Anwendung im Rahmen der Regelversorgung zu fordern“, sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des für Methodenbewertung zuständigen Unterausschusses. „Da jedoch in absehbarer Zeit Studienergebnisse zu dieser Fragestellung bezüglich der TmLEP zu erwarten sind, hat der G-BA seine Bewertungsverfahren bis zum 31. Dezember 2016 ausgesetzt.“
Das benigne Prostatasyndrom (BPS) ist eine mit zunehmendem Alter häufiger vorkommende gutartige Erkrankung, die abhängig vom Schweregrad zu unterschiedlich ausgeprägten Beschwerden und Einschränkungen der Lebensqualität führt.
Die Ablation und die Enukleation mittels Thulium-Laser sind Verfahren zur Abtragung von Prostatagewebe mit Zugang über die Harnröhre. Bei der TmLAP wird das Gewebe verdampft und somit ein Gewebeabtrag erreicht. Um die bei der TmLEP losgeschnittenen Gewebestücke durch die Harnröhre entfernen zu können, müssen sie zuvor an Ort und Stelle zerkleinert werden.
Bereits im Dezember 2010 hatte der G-BA verschiedene gering invasive Verfahren zur Behandlung des BPS als Alternativen zu den operativen Therapiemöglichkeiten mit unterschiedlichen Ergebnissen überprüft.
Die Beschlüsse werden dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und treten nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Beschlusstexte sowie Beschlusserläuterungen werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-unterausschuss/5/
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), 20.10.2011 (tB).