G-BA

Überprüfung von drei weiteren Behandlungsmethoden

 

Berlin (18. Juli 2013) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Überprüfung von drei weiteren Behandlungsmethoden beschlossen. Es handelt sich um den Einsatz von mit Antikörpern und Medikamenten beschichteten Stents (AK-DES-Stents) zur Behandlung von Herzkranzgefäßverengungen (Koronargefäßstenosen), weiterhin um Stents zur Behandlung von Verengungen der Blutgefäße im Kopfbereich (intrakranielle arterielle Stenosen) sowie um Verfahren zur Lungenvolumenreduktion beim schweren Lungenemphysem (fortschreitende Zerstörung der Atemwege), die einer systematischen Bewertung unterzogen werden. Dies teilte der G-BA am Donnerstag in Berlin mit.

 

Neben diesen drei neuen Beratungsthemen überprüft der G-BA derzeit eine Vielzahl weiterer Behandlungs- und Untersuchungsmethoden. Dazu zählen beispielsweise das Screening auf Cystische Fibrose (Mukoviszidose) bei Kindern, psychotherapeutische Verfahren wie die Systemische Therapie bei Erwachsenen sowie die katheterbasierte sympathische renale Denervation. Dieser Eingriff an den Nierennerven zur Bekämpfung von Bluthochdruck war zuletzt Gegenstand kritischer Medienberichterstattung.

 

Damit eine Untersuchungs- oder Behandlungsmethode im Bundesausschuss beraten werden kann, muss dafür zunächst ein Antrag gestellt werden. Antragsberechtigt sind die unparteiischen Mitglieder des G-BA, der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Patientenvertretung. Außerdem können alle kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen und die Bundesverbände der Krankenhausträger entsprechende Anträge stellen.

 

Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses, nahm die aktuellen Beschlüsse zum Anlass, das Vorgehen des G-BA im Bereich der Methodenbewertung grundsätzlich zu erläutern:

 

„Der G-BA überprüft neue oder bereits angewandte Methoden daraufhin, ob Nutzen, medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit – auch im Vergleich zu bereits zu Lasten der GKV erbrachten Methoden – nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse erwiesen ist. Das evidenzbasierte Bewertungsverfahren dient letztlich der Klärung, ob ein durch wissenschaftliche Studien hinreichend untermauerter Konsens über die Qualität und Wirksamkeit der Behandlungsmethode besteht. So verbleiben nur solche Verfahren im Leistungskatalog der GKV oder werden dort aufgenommen, die dieser Überprüfung standhalten. Hierbei geht es letztlich auch um Patientenschutz“, sagte Deisler.
Ein solches Prüfverfahren sei nicht zuletzt aufgrund der einzubeziehenden Stellungnahmen aus Fachkreisen und weiteren gesetzlich vorgesehenen Institutionen sehr aufwändig und zeitintensiv, betonte Deisler zudem.

 

Stents sind Gefäßstützen, die in Blut- und Herzkranzgefäße implantiert werden, um nach deren operativer Aufdehnung einen erneuten Verschluss zu verhindern. Medikamentenfreisetzende und antikörperbeschichtete Stents sind Weiterentwicklungen dieser Implantate. Für eine bestimmte Gruppe von Patientinnen und Patienten hatte der G-BA antikörperbeschichtete Stents zur Behandlung von Herzkranzgefäßverengungen im März als Methode der stationären Versorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen. Im Vergleich hatte sich gezeigt, dass diese Stents ein deutlich höheres und schwerwiegenderes Schadenspotenzial haben als medikamentenbeschichtete Stents.

 

 


 

Quelle: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), 18.07.2013 (hB).

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