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G-BA veröffentlicht ausführliche Erläuterungen
Qualitätsberichte der Krankenhäuser besser verstehen und nutzen
Berlin (16. Juni 2016 ) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die bisher verfügbaren Erläuterungen zu den Qualitätsberichten der Krankenhäuser inhaltlich und sprachlich überarbeitet. Die neue Fassung wurde heute auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht. Das Informationsangebot richtet sich speziell an einweisende Ärztinnen und Ärzte sowie an Patientinnen und Patienten, die auf der Suche nach einem passenden Krankenhaus sind. Unter anderem werden anhand von Suchbeispielen die Recherchemöglichkeiten über Krankenhaus-Vergleichsportale dargestellt. Ein Flyer, der grundlegende Informationen zu den Inhalten und der Nutzung von Qualitätsberichten in aller Kürze zusammenfasst, wurde vom G-BA bereits im April 2016 veröffentlicht.
„Qualitätsberichte als Instrument der Qualitätssicherung sind inhaltlich sehr komplex und die technischen Fachbegriffe vielfach erklärungsbedürftig. Sie wurden primär auch nicht dafür entwickelt, Ärzte und Patienten bei der Auswahl eines geeigneten Krankenhauses zu unterstützen. Umso wichtiger ist es nun, die vorhandenen Informationen über ein Krankenhaus verständlicher aufzubereiten und damit auch für diesen Zweck besser nutzbar zu machen“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung am Donnerstag in Berlin.
Die rund 2000 in Deutschland zugelassenen Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, jährlich strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Was im Einzelnen in den Qualitätsberichten dargestellt werden muss, wohin sie geliefert und in welchem Datenformat sie zur Verfügung stehen müssen, legt der G-BA in seinen Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser fest.
Quelle: Der Gemeinsame Bundesausschuss, 16.06.2016 (tB).