DKG zu Mindestmengen in der Frühgeborenenversorgung:

Gefährdung der flächendeckenden Versorgung

 

Berlin (19. August 2009) – "Kein Bereich der stationären Versorgung unterliegt einer so hohen Regelungsdichte wie die Kliniken für Frühgeburten. Eine weitere Verdichtung durch Mindestmengen gefährdet die Versorgung und die familiennahe Erreichbarkeit". Mit diesen Worten appelliert der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, an die Krankenkassen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), ihren Antrag auf Mindestmengen zurückzuziehen und zunächst die Wirkungen der kürzlich beschlossenen Qualitätssicherungsmaßnahmen zu untersuchen.

 

Der morgen im Plenum des G-BA zur Abstimmung stehende Antrag, Mindestmengen von 50 Frühgeburten bis zu einem Gewicht von 1.500 g bzw. 36 Frühgeburten bis zu einem Gewicht von 1.250 g einzuführen, würde die zugelassenen Kliniken auf nur noch 70 im gesamten Bundesgebiet reduzieren. Im Jahr 2005 waren noch 470 Kliniken zugelassen. Alle Fakten sprechen gegen einen solchen Versorgungskahlschlag:

 

  • Die Qualität der Frühgeburtenmedizin in Deutschland hat ein international anerkannt hohes Niveau.
  • In keinem Bereich steuern die Bundesländer im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Krankenhausplanung die Versorgung so detailliert wie bei den Frühgeborenen.
  • Mit den Beschlüssen des G-BA aus den Jahren 2006 und 2008 wurden überaus hohe personelle und sächliche Anforderungen an die neonatologischen Abteilungen der Krankenhäuser gestellt. Zugleich wurde im Mai dieses Jahres die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Behandlungsergebnisse eingeführt. Damit wurde maximale Transparenz über die Leistungsfähigkeit jeder einzelnen Einrichtung geschaffen. Im Dezember 2008 wurde der Ausschluss von Gelegenheitsversorgungen beschlossen, der dazu führt, dass die Kliniken mindestens zwölf Fälle pro Jahr versorgen müssen. Allein diese Vorgabe hat die Zahl der leistungsberechtigten Kliniken von ursprünglich 470 halbiert.
  • Es ist unredliche Polemik zu behaupten, Kliniken mit geringen Fallzahlen würden aus Gründen der Vergütungshöhe im Fallpauschalensystem diese Leistungen erbringen. Dabei wird völlig verkannt, dass die hohen Vorhalteanforderungen gerade bei kleinen Einrichtungen keine Erlösvorteile entstehen lassen. Den Kliniken geht es vielmehr um die Sicherstellung einer pädiatrischen Gesamtversorgung. Eine weitere Schließung von neonatologischen Einrichtungen würde auch eine Zentralisierung der kinderärztlichen Versorgung insgesamt und so den Abbau von Kompetenz für die Behandlung pädiatrischer Notfälle nach sich ziehen.
  • Es gibt keine Studien, die eindeutige und belastbare kausale Zusammenhänge zwischen den hier diskutierten Mindestmengen und der Qualität belegen. Wenn überhaupt, ist die Ergebnisqualität nur zu acht Prozent in einen Zusammenhang mit der Zahl der erbrachten Leistungen zu bringen. Der überwiegende Teil der Behandlungsergebnisse wird durch Struktur- und Prozessqualität bestimmt. Die Richtlinien für diese Struktur- und Prozessqualität sind im Dezember 2008 beschlossen worden. Demgegenüber sieht aber das Gesetz in § 137 SGB V ausdrücklich vor, dass Mindestmengen nur für Leistungen festgelegt werden dürfen „… bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses in besonderem Maße von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist.“ Auch lässt das Gesetz Mindestmengen nur für planbare Leistungen zu. Die Frühgeburten sind anders als z.B. elektive Hüftoperationen in diesem Sinne keine planbaren Leistungen. Vielmehr ist ihr Beginn häufig spontan und akut. Damit sind zwei wesentliche Voraussetzungen des Gesetzes für die Festlegung von Mindestmengen nicht erfüllt.
  • Das Gesetz stellt an Mindestmengen auch deshalb hohe Anforderungen, weil von Mindestmengen große medizinische Fehlanreize ausgehen können. Es besteht die Gefahr, dass die Möglichkeiten komplizierte Geburten auf natürlichem Wege zu Ende zu führen, nicht voll ausgeschöpft werden, wenn die Kliniken unter dem Druck stehen, die vorgegebenen Mindestmengenschwellen zu erreichen. Auf diese Gefahr weist auch der Verband der leitenden Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands ausdrücklich hin.

 

 

Die Krankenhäuser bekennen sich zum Anspruch der Patienten auf bestmögliche Qualität. Dies gilt in ganz besonderem Maße für den sensiblen und medizinisch hoch anspruchsvollen Bereich der Versorgung von frühgeborenen Kindern. Die DKG hat mit ihrer Mitwirkung an den bislang zustande gekommenen Beschlüssen mehr als deutlich zur Sicherung der Qualität in der Neonatologie beigetragen.

Alle maßgeblichen Institutionen und Organisationen, die an dieser Diskussion teilnehmen, haben sich gegen die Einführung weiterer Mindestmengen ausgesprochen. Namentlich sind das zusammen mit der DKG die Bundesärztekammer, der Deutsche Ärztetag 2009, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der Deutsche Pflegerat und die Hebammen, der bundesweite Elternverband „Aktionskomitee Kind im Krankenhaus“ und der Verband der leitenden Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands. Höchst umstritten sind die Mindestmengen in der Fachgesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin sowie bei den Gynäkologen.

Nicht nachvollziehbar ist der massive politische Druck aus der Leitung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), mit hohen Mindestmengen in die von den Bundesländern zu verantwortenden Versorgungsstrukturen einzugreifen. Dies erfolgt ohne ausreichende Datengrundlage und Folgeabschätzung. So würden z.B. in Baden-Württemberg von derzeit 29 Krankenhäusern nur noch sieben für die Versorgung von Frühgeborenen übrig bleiben. Besonders kritisch würde die Situation in bevölkerungsarmen Flächenländern werden.

DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum warnte nachdrücklich vor den Folgen: „Zur Qualität in den medizinischen Versorgung gehört auch die Erreichbarkeit medizinischer Leistungen. Mit den Mindestmengen, die die Krankenkassen beantragen, würde die Erreichbarkeit in der Fläche und insbesondere für Familien, die sich über die langen Wochen der stationären Behandlung der Säuglinge lange Anfahrtswege nicht leisten können, erheblich eingeschränkt werden.“

 


 

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DGK) vom 19.08.2009.

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