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GeparSixto
Wenn sich der Behandlungsstandard verbessern lässt ‑ was heißt das für den Arzt?
Claus Burgardt, RA
Berlin (20. Juni 2014) – Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es, die zweckmäßige, notwendige und wirtschaftliche Krankenversorgung sicherzustellen. Anerkanntermaßen folgt aus dem Verfassungsrecht kein Anspruch der Versicherten auf einen bestimmten Zuschnitt der gesetzlichen Krankenversicherung oder auf die Zurverfügungstellung bestimmter Gesundheitsleistungen (BVerfG, B. v. 26.02.2013, 1 BvR 2045/12). Daher ist der Gesetzgeber und von ihm ermächtigt die Selbstverwaltung der GKV in weitem Umfang befugt, das Leistungsniveau festzulegen und damit die Leistungsansprüche der Versicherten zu konkretisieren. Entscheidungsmaßstab für diese Konkretisierung in der GKV sind die Grundsätze der evidenzbasierten Medizin. Diese in der GKV ausschließlich studienorientierte Bewertung kann in Gegensatz zum individuellen Versorgungsbedürfnis des Patienten stehen. Für lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankungen hat daher das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass es nicht den Grundrechten entspricht, eine Behandlungsmethode mit nicht ganz entfernt liegenden Erfolgsaussichten selbst dann auszuschließen, wenn keine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung mehr zur Verfügung steht (BVerfG, B. v. 06.12.2005, 1 BvR 347/98).
Schwierigkeiten bereitet die Erfüllung des individuellen Versorgungsbedürfnisses des Patienten auch in Off-Label-Use-Fällen. Grundsätzlich kann zwar die Verordnungsfähigkeit eines Arzneimittels an den Umfang der arzneimittelrechtlichen Zulassung geknüpft werden. Ein Off-Label-Use ist aber zulässig bei schwerwiegenden Erkrankungen für die keine zugelassene Behandlungsalternative mehr ernsthaft in Betracht kommt, sofern eine ausreichende Beleglage für die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Off-Label-Anwendung besteht. Unter Anwendung dieser Prinzipien ist daher zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Ergebnisse der Gepar-Sixto-Studie den Patienten in der Regelversorgung zur Verfügung gestellt werden können. Gegenstand der Studie war die neoadjuvante Chemotherapie von Brustkrebspatientinnen, die anhand der Komplettremissionen die Effektivität unterschiedlicher Therapieregimes überprüft hat.
Quelle: Presseveranstaltung der Firma Teva zum Thema „GeparSixto – wie umsetzen im klinischen Alltag?“ am 20.06.2014 in Berlin anlässlich der 34. Jahrestagung der Deutschen Gesellscaft für Senologie,(tB).