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Gerinnungsstörungen bei Covid-19

Herzkranke dürfen Blutverdünner auf keinen Fall absetzen!

Heidelberg (18. Mai 2020) — Deutsche Herzstiftung mahnt Herzpatienten zur Einnahme ihrer Gerinnungshemmer für die Infarkt-Prophylaxe. Klinikärzte sind auf Management von Gerinnungsstörungen bei Covid-19-Erkrankten vorbereitet.

In medizinischen Fachkreisen und den Medien häufen sich Berichte über Störungen des Gerinnungssystems bei Patienten mit einer Covid-19-Erkrankung. Mediziner sehen gar einen Zusammenhang zwischen den Gerinnungsstörungen und schwerwiegenden Verläufen der Covid-19-Erkrankung mit Komplikationen wie tiefen Beinvenenthrombosen und Lungenembolien bis hin zum Tod. Als Ursache hierfür wird eine übermäßige Aktivierung der Gerinnungsfaktoren („Hyperkoagulabilität“) und der Blutplättchen mit einer erhöhten Neigung zur Thrombenbildung in den Gefäßen vermutet. „Besonders Patienten mit Herzleiden, die mit einer erhöhten Gefahr für Embolien und Infarkte einhergehen und deshalb dauerhaft mit Gerinnungshemmern, den ,Blutverdünnern‘, behandelt werden, sind derzeit extrem verunsichert“, berichtet der Kardiologe PD Dr. med. Gerian Grönefeld vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung (www.herzstiftung.de).

Millionen von Herzpatienten bedürfen langfristig einer Thromboseprophylaxe mit Gerinnungshemmern wie den sogenannten oralen Antikoagulanzien (Marcumar/Falithrom, oder die neuen DOAKs*). Dies betrifft insbesondere Herzkranke mit der häufigsten Herzrhythmusstörung Vorhofflimmern sowie Patienten mit einer künstlichen Herzklappe. Auch Patienten nach Herzinfarkt müssen ihre Plättchenhemmer wie ASS, Clopidogrel sowie Prasugrel und Ticagrelor weiter zuverlässig und ununterbrochen einnehmen. „Für diese Patienten besteht aktuell kein Grund zur Besorgnis. Kliniken, die Covid-19-Patienten versorgen, sind in aller Regel auf solche erhöhten Gerinnungsaktivitäten und damit verbundene medizinische Vorkehrungen zur Verminderung von Embolierisiken vorbereitet“, versichert der Chefarzt der I. Medizinischen Abteilung Kardiologie der Asklepios Klinik Barmbek. Mit besonderer Aufmerksamkeit bedacht werden von den Medizinern auch die mit Gerinnungshemmern verbundenen Blutungsrisiken. „Besonders diese Patienten mit Gerinnungshemmern sollten weiterhin auf die konsequente Einnahme ihrer Medikamente für die Thromboseprophylaxe achten.“

Bei Covid-19-Erkrankung: Ärzte und Klinik über Blutverdünner-Einnahme informieren
Im Fall einer Infektion mit dem Coronavirus sollten Patienten ihren Arzt und die Klinikärzte über die bestehende Thromboseprophylaxe unbedingt informieren, um somit eine unerwünschte Doppelbehandlung mit Gerinnungshemmern zu vermeiden. Die Herzstiftung empfiehlt hier den Notfallausweis für Herzpatienten, in den wichtige Angaben zur Herzerkrankung und den Medikamenten eingetragen werden können. Der Notfallausweis kann kostenfrei unter www.herzstiftung.de/notfallausweis oder per Telefon unter 069 955128-400 bestellt werden.

Intensiv- und Notfallmediziner forderten jüngst in einer Erklärung der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), dass eine Thromboseprophylaxe und Blutverdünnung – abhängig vom Risikoprofil des Patienten – eine stärkere Rolle in der Behandlung von Covid-19-Patienten spielen müssen.


Übermäßige Gerinnbarkeit des Blutes als Entzündungsreaktion


Experten schätzen, dass rund 20 Prozent der Covid-19-Patienten als Begleiterkrankung schwere Gerinnungsstörungen mit der Folge venöser Thromboembolien aufweisen. Solche Gefäßverschlüsse sind bei Covid-19-Fällen aufgetreten, die einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf hatten. Die Gefäßverschlüsse können zu lebensgefährlichen Komplikationen wie Herzinfarkt, Schlaganfall und Lungenembolie führen. Den Grund für die häufige Thrombosebildung bei Covid-19-Patienten vermuten Mediziner in einer übermäßigen Gerinnbarkeit des Blutes, der Hyperkoagulation, die sie auf eine Entzündungsreaktion im Zuge der Covid-19-Erkrankung zurückführen. Eine italienische Analyse von Studien aus China (F. Violi et al., Thrombosis and Haemostasis 2020) ergab bei Laborwerten von Covid-19-Patienten einen Anstieg des Proteins D-Dimer, das gebildet wird, wenn sich in den Blutgefäßen Gerinnsel gebildet haben und bei der körpereigenen Auflösung von Blutgerinnseln entstehen. Auch in einer Obduktionsstudie von Hamburger Forschern am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) auf Basis von Autopsien von an Covid-19 Verstorbenen wurde bei der Mehrheit der Fälle eine Beinvenenthrombose oder Lungenembolie festgestellt (Wichmann D. et al., Annals of Internal Medicine 2020).


In Corona-Zeiten wichtig: Mit Bewegung und gesunder Ernährung das Herz fit halten

In Zeiten der Corona-Krise ist ein gesunder Lebensstil mit gesunder Ernährung und möglichst regelmäßiger Bewegung für Herzpatienten besonders wichtig, um so auch das Risiko für einen schweren Verlauf der Erkrankung zu verringern. Die Herzstiftung und Herzspezialisten empfehlen Herzpatienten deshalb Laufen oder Radfahren an der frischen Luft und Gymnastik zu Hause, z. B. mit Übungen in Trainingsvideos aus dem Internet, vom Sportverein oder der Herzsportgruppe. Die körperliche Aktivität tut nicht nur der Seele gut, sondern hilft dabei, die Durchblutung und Gefäßelastizität zu fördern und sein Herz fit zu halten.


Anmerkung

*DOAKs: Direkte orale Antikoagulanzien


Quellen

  1. Violi et al., Hypercoagulation and Antithrombotic Treatment in Coronavirus 201
    9: A New Challenge. Thrombosis and Haemostasis 2020; online erschienen am 29.4.2020
    DOI https://doi.org/10.1055/s-0040-1710317.
  2. Wichmann D. Autopsy Findings and Venous Thromboembolism in Patients With COVID-19 – A Prospective Cohort Study, Annals of Internal Medicine, 6th May 2020, https://doi.org/10.7326/M20-2003 /
    https://www.acpjournals.org/doi/10.7326/M20-2003


Weitere Informationen

  • Service für Herzpatienten: Der Notfallausweis der Herzstiftung kann kostenfrei angefordert werden unter www.herzstiftung.de/notfallausweis oder per Tel. unter 069 955128400 und per E-Mail unter bestellung@herzstiftung.de (Stichwort: Notfallausweis).
  • www.herzstiftung.de
  • http://www.herzstiftung.de/notfallausweis

 


Quelle: Deutsche Herzstiftung e.V./Deutsche Stiftung für Herzforschung, 18.05.2020 (tB).

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