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Gern genommen – aber nicht bezahlt
Über 1.000 Einsätze in der Familienpflege der Caritas – Krankenkassen verweigern kostendeckende Finanzierung
Münster/Dortmund (31. Januar 2011) – Gerne rufen Mitarbeiter der Krankenkassen in den Caritasverbänden an und bitten um Einsätze der Familienpflege. Über 1.000 zum Teil mehrwöchige Einsätze fahren die 15 Familienpflegedienste der Caritas in der Diözese Münster im Jahr, Tendenz steigend. Aber eine "kostendeckende Finanzierung verweigern die Kassen seit Jahren", kritisiert Hedwig Overhoff, Referentin beim Diözesancaritasverband Münster: "Dabei wird dieser Dienst mehr denn je gebraucht". In Dortmund informierten sich jetzt über 100 Trägervertreter von Caritas, Diakonie, AWO, DRK und Paritätischem Wohlfahrtsverband aus ganz Nordrhein-Westfalen über den Stand der seit langem festgefahrenen Verhandlungen mit den Krankenkassen.
Mit rund 40 Euro wäre die Fachstunde kostendeckend finanziert, bei gut 19 Euro steht das Angebot der Kassen. Dabei zahlen sie für Fachkräfte in fast allen anderen Bundesländern schon zum Teil deutlich mehr. "Nur durch hohe Zuschüsse aus Kirchensteuermitteln konnten wir die Familienpflege in den letzten Jahren erhalten," erklärt Overhoff. Das sei auf Dauer nicht durchzuhalten. Dabei ist sie keine freiwillige Wohltat, sondern die Krankenkassen "haben hier einen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag", so die Caritas-Mitarbeiterin.
Derzeit versucht die Freie Wohlfahrtspflege, mit den Krankenkassen auf Landesebene angemessene Vergütungen zu verhandeln. Gerlinge dies nicht, werden "die Familien diesen gesetzlichen Anspruch immer weniger einlösen können", stellt Overhoff fest. Notwendig sei im Interesse der Familien mindestens der Erhalt der jetzigen Dienste. Denn schon jetzt gebe es einen höheren Bedarf, als mit den vorhandenen Mitarbeitern abgedeckt werden könne. "Oft gibt es keine Ausgleichsmöglichkeiten mehr innerhalb der Familie und die Nachbarinnen, die früher eingesprungen sind, gehen heute arbeiten", benennt Overhoff einige Gründe für den steigenden Bedarf.
Vor allem Komplikationen in der Schwangerschaft und lebensbedrohliche Erkrankungen eines Elternteils erfordern den Einsatz der Familienpflege, wenn minderjährige Kinder zu versorgen sind. In den komplexen Problemlagen seien Fachkräfte erforderlich, die nicht nur einen Haushalt organisieren können, "sondern sowohl pflegerisch als auch erzieherisch ausgebildet sind", so Overhoff.
Quelle: Caritasverband für die Diözese Münster, 31.01.2011 (tB).