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Gesetz zur Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland: „Wichtige Weichenstellung“
- bpa-Präsident Bernd Meurer beurteilt Förderzuschüsse als richtige Maßnahme
Berlin (12. April 2021) — Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), beurteilt den Entwurf zu dem „Gesetz zur Qualität und Förderung der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland“, der am heutigen 12. April 2021 Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses ist, positiv: „Wir dürfen jedoch nicht den Fehler machen, uns jetzt mehr mit einem Gütesiegel zu beschäftigen als mit der Vermittlung. Wir brauchen dringend Fachkräfte, während in zahlreichen Ländern hochqualifizierten Menschen die berufliche Perspektive fehlt. Das geplante Gesetz verspricht auch die dringend notwendige finanzielle Förderung für die anwerbenden Pflegeunternehmen“, so Meurer.
Die staatliche Förderung aus den Mitteln des Bundesfinanzministeriums (BMF) in jährlicher Höhe von bis zu mehr als 30 Millionen Euro bis Ende 2025 sieht der bpa-Präsident ebenfalls als wichtigen Schritt an: „Angesichts des demografischen Wandels und des hohen Fachkräftebedarfs ist es eine gute Nachricht, dass zugelassene Leistungserbringer aus der Pflege bis zu 6.000 Euro pro Pflegekraft aus dem Ausland erhalten können.“
Kritik übt der Verbandschef allerdings an der Verpflichtung, die Auslandsfachvermittlung in den Anwerbungsprozess einzubinden: „Bisher ist es diesen Institutionen nicht gelungen, den Bedarf zu decken, und nun sollen alle Anwerbeverfahren durch diesen ,Flaschenhals‘? Unbürokratische Anwerbung von Fachkräften, zumal im internationalen Wettbewerb, sieht anders aus“, so Meurer
An zwei Punkten besteht nach Ansicht des bpa-Präsidenten noch Korrekturbedarf: Zum einen sollte die Förderung auch nach 2025 weiterlaufen; zum anderen sollte die Regelung geändert werden, die beinhaltet, dass nur Mittel fließen, wenn das Ausbildungs- und Herkunftsland mindestens 3.500 Kilometer von der deutschen Außengrenze entfernt ist. „Dies würde dann sinnvolle Anwerbeprojekte ausschließen. Die Mindestentfernung sollte auf 1.000 Kilometer abgesenkt werden“, empfiehlt Meurer.
Das „Gesetz zur Qualität und Förderung der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland“ steht im Rahmen der Anhörung zum Entwurf eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG)“ auf der Tagesordnung.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.
Quelle: bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V., 12.04.2021 (tB).
Schlagwörter: bpa, Pflegekräfte aus dem Ausland