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Gesetzliche Verbesserungen für Kinderhospize und in der Palliativ-Betreuung von Familien umgehend umsetzen
Anlässlich des Tages der Kinderhospizarbeit fordert die Kinderkommission eine schnelle Umsetzung der verbesserten Gesetze für Kinderhospize
Berlin (9. Februar 2009) – Mit der Gesundheitsreform wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Palliativversorgung von Kindern verbessert: Bislang mussten Kinderhospize zehn Prozent ihrer Kosten durch Spenden und ehrenamtliches Engagement selbst aufbringen. Seit April 2007 beträgt der Eigenanteil nur noch fünf Prozent. Auch wurde festgelegt, dass in der stationären und ambulanten Hospizarbeit die besonderen Belange von Kindern zu berücksichtigen sind. Für diese Änderung hat sich die Kinderkommission besonders eingesetzt.
Die gesetzlichen Vorgaben sind jedoch in der Praxis noch nicht angekommen. Die Kinderkommission hat deswegen bereits beim Bundesministerium für Gesundheit nachgefragt, wie dieser Zustand behoben werden kann.
Die Vorsitzende der Kinderkommission, Ekin Deligöz, erklärt: „Ein Kind ist nicht bloß ein kleiner Erwachsener. Kinder haben besondere Bedürfnisse in der palliativen Pflege und Betreuung. Die gesetzlichen Vorgaben müssen schnellstmöglich umgesetzt werden, damit die Lebensqualität von sterbenden Kindern und ihrer Familien verbessert wird“.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestags vom 09.02.2009.