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Gesichtschirurg führt 600 Brust-OPs durch
Gericht verbietet Eingriffe außerhalb des Fachgebiets
Lübeck (4. Februar 2011) – Fachärzte dürfen grundsätzlich keine Eingriffe durchführen, die außerhalb ihres Fachgebietes liegen. Das hat der "Hamburgische Berufsgerichtshof für die Heilberufe" entschieden (Az.: 6 Bf 60/10.HBG). Vor allem dürfen fachfremde Eingriffe nicht systematisch angeboten werden.
Im konkreten Fall hatte ein Mund-Kiefer-Gesichtschirurg etwa 600 Brust-Operationen durchgeführt. Der Arzt berief sich auf seine Berufsausübungsfreiheit und wies darauf hin, dass die Brust-OPs weniger komplex seien als Eingriffe seines Fachgebiets – jedoch ohne Erfolg. "Das Berufsrecht der Ärzte ist hier eindeutig", sagt Michael Fürst, Rechtsanwalt der Kanzlei Gregor Fürst Steinig in Hannover und Mitglied im Medizinrechtsanwälte e.V. "Fachfremde Eingriffe dürfen nur in Ausnahmesituationen erfolgen, etwa wenn die OP zwingend notwendig und nicht aufschiebbar ist. Das ist bei kosmetischen Operationen aber nicht der Fall."
Der Verein Medizinrechtsanwälte e.V. ist Träger des Medizinrechts-Beratungsnetzes. Patienten wie auch Ärzte können bei Fragen zum Medizin- oder Sozialrecht ein für sie kostenloses, juristisches Orientierungsgespräch durch ausgewählte Vertrauensanwälte in Anspruch nehmen.
Beratungsscheine gibt es online oder unter der gebührenfreien Rufnummer (0800) 0 73 24 83 (Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr). Weitere Informationen sowie das Verzeichnis der Vertrauensanwälte unter: www.medizinrechts-beratungsnetz.de
Quelle: Medizinrechtsanwälte e.V., 04.02.2011 (tB).